Premiere im UVP-Verfahren

Michael Wulz will das Biomassewerk mit neuen Waffen bekämpfen
Bescheidbeschwerde/Anrainer des geplanten Biomassewerks will EU-Recht nutzen.

Ein Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) tadelte vor einer Woche das nationale Gesetz zur Abwicklung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und sorgte damit für ein kleines Beben in der österreichischen Juristenlandschaft.

Das Höchstgericht der EU beanstandet einen nationalen Passus, wonach Anrainer im Rahmen eines UVP-Feststellungsverfahrens (Beurteilung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist; Gehört werden laut österreichischem UVP-Gesetz nur Projektwerber, die mitwirkende Behörde, der Umweltanwalt und die Standortgemeinde) keinerlei Mitspracherecht haben. Dies sei nicht EU-konform, heißt es.

Das erste Nachbeben könnte nun folgen, weil Michael Wulz diesen EuGH-Spruch nutzt und als erster österreichischer Anrainer Parteigehör zu einem UVP-Feststellungsverfahren begehrt.

Das Vorhaben, im Osten und Norden Klagenfurts jeweils Biomasse-Kraftwerke errichten zu wollen, kann man getrost als "Never Ending Story" bezeichnen. Nach langem Ringen gab das Land Kärnten am 25. März dieses Jahres bekannt, dass für das 35-Megawatt-Werk im Osten der Stadt keine Voraussetzungen zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen würden. Es schien, als könne man grünes Licht für die Errichtung des Energieversorgers geben, doch vergangene Woche erging eben das EuGH-Urteil, das Konsequenzen für sämtliche UVP-Verfahren in Österreich haben könnte.

Parteienstellung

Die Klagenfurterin Karoline Gruber, die als Anrainerin den Bau eines Fachmarktes in der Landeshauptstadt bekämpfte, bekam von der höchsten EU-Instanz recht. Entgegen den Gesetzen hierzulande wurde ihr Parteienstellung und ein Einspruchsrecht gegen einen negativen UVP-Feststellungsbescheid des Landes Kärnten zugesprochen.

Diese brandaktuellen gesetzlichen Entwicklungen will sich nun Michael Wulz als erster Österreicher zunutze machen. "Nach diesem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde meinerseits erstmals in Österreich eine Bescheidbeschwerde im UVP-Feststellungsverfahren eingebracht. Nimmt man das EuGH-Urteil als Maßstab, könnte diese Anrainer-Beschwerde durchaus erfolgreich sein", sagt Wulz.

Vertreten durch die Rechtsanwälte Fellner Wratzfeld & Partner aus Wien hat er nun bei der Kärntner Landesregierung folgende Beschwerde eingebracht: "Aufgrund der vom EuGH in der Rechtssache Gruber den Nachbarn eingeräumten Überprüfungsmöglichkeit ist daher dem Beschwerdeführer ein Beschwerderecht gegen den gegenständlichen Bescheid einzuräumen."

Nationale Bestimmungen, die nicht mit dem EU-Recht harmonisieren, würden dadurch nicht schlagend werden. Und: Hätte Herr Wulz das Recht auf Mitwirkung zugestanden bekommen, hätte er auch Argumente für eine UVP-Pflicht vorbringen können.

Zahlreiche Einwände

Als Nachbar des in Hörtendorf geplanten Werks nennt Wulz nun zahlreiche Punkte wie falsche Sachverhaltsdarstellungen zur Brennstoffwärmeleistung, ein unzureichendes Kontrollsystem oder die Gefahr von Überschreitungen von Emissionswerten, die für eine UVP sprechen würden.

Kommentare