Polizist vergaß Dienstwaffe in der U-Bahn

Polizist vergaß Dienstwaffe in der U-Bahn
Beamter führte Glock im Plastiksackerl mit und ließ sie liegen – die Pistole tauchte nicht wieder auf

Jedem zivilen Waffenbesitzer wäre bei einem derartig sorglosen Umgang mit dem Schießeisen der Waffenschein entzogen worden. Das geht halt in dem speziellen Fall nicht, wie auch der Disziplinaranwalt einsehen musste: Ein Polizist ohne Dienstwaffe?

Der Beamte war nach Dienstschluss in Zivilkleidung auf dem Weg zum Musikunterricht, einer privat finanzierten beruflichen Fortbildung. Am Abend wäre er für den Inspektionsdienst in der Staatsoper eingeteilt gewesen. In solchen Situationen nimmt er seine Dienstwaffe mit nach Hause. Weil er unterwegs nicht wusste, wohin mit der Glock-Pistole, steckte er sie samt 16 Patronen und dem Holster in ein Plastiksackerl.

In der mitgeführten Tasche mit Reißverschluss wäre die Waffe besser aufgehoben gewesen, aber da war kein Platz mehr. In der Tasche lag bereits das Saxofon, das er für den Musikunterricht benötigt. Das Plastiksackerl mit der Dienstwaffe legte der Polizist in einem Waggon der U2 neben seinen Sitzplatz – und ließ es beim Aussteigen dort liegen.

Die Glock tauchte bisher nicht wieder auf – unbekannte Täter müssen sie an sich genommen haben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit der Dienstwaffe strafbare Handlungen begangen werden. Die Pflichtverletzung des Beamten ist also nicht nur peinlich, sie könnte auch gefährliche Folgen haben.

Das wirkte sich bei der Bestrafung durch die Disziplinarbehörde erschwerend aus: Der Beamte wurde zu 1300 Euro Geldbuße verdonnert, was vergleichsweise streng ist. Immerhin darf er die Strafe in zehn Monatsraten abstottern.
Dem Polizisten wird eine neue Dienstwaffe gestellt, doch muss er im Regressweg selbst für die Kosten aufkommen.

Polizist als Alkolenker

Dass die ausgesprochene Strafe im oberen Bereich angesiedelt ist, zeigt ein weiterer krasser Fall einer Dienstpflichtverletzung: Ein Polizeibeamter außer Dienst fuhr in der Steiermark mit seinem Auto Schlangenlinien. Zwei Mal geriet er auf die Gegenfahrbahn, ein Mal konnte ein Frontalzusammenstoß nur ganz knapp verhindert werden, weil der entgegenkommende Lenker die Lichthupe betätigte und der Polizist seinen Wagen gerade noch rechtzeitig zurück nach rechts lenkte.

Ein Zeuge alarmierte die Polizei, eine Streife machte sich auf die Suche nach dem offenbar alkoholisierten Autofahrer. Als man ihn fand, schlief er auf einem Parkplatz seinen Rausch aus – und entpuppte sich nach dem Aufwecken als Kollege.

Der Beamte weigerte sich, einen Alkotest durchführen zu lassen. Man entzog ihm den Führerschein für sechs Monate (wodurch er in dieser Zeit nicht für den Streifendienst einsetzbar war).

Der Beamte wurde wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit angeklagt, beim Bezirksgericht jedoch freigesprochen. Die Verwaltungsbehörde verhängte 1700 Euro Geldstrafe wegen Fahrens in alkoholisiertem Zustand (wie bei jedem zivilen Lenker), der Disziplinarsenat aber nur 500 Euro Geldbuße wegen der Dienstpflichtverletzung.

Nach 30 anstandslosen Dienstjahren wurde das Verhalten des Beamten als „einmaliger Ausrutscher“ gewertet.

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