1.200 Anzeigen wegen Rechtsextremismus

Johanna Mikl-Leitner
2014 deutliches Plus bei fremdenfeindlichen, antisemtischen und islamophoben Tathandlungen.

Die Zahl der Anzeigen nach Delikten mit fremdenfeindlichem, rassistischem oder rechtsextremem Hintergrund ist mit rund 1.200 im Jahr 2014 leicht gestiegen. Ein deutliches Plus gibt es bei fremdenfeindlichen, antisemtischen und islamophoben Tathandlungen, wie aus der Beantwortung einer Anfrage des Grünen Justizsprechers Albert Steinhauser an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hervorgeht.

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Die Anzeigen sind gesamt von 1.186 im Jahr 2013 um 1,3 Prozent auf 1.201 im Vorjahr gestiegen. 559 Personen wurden wegen rassistischer, fremdenfeindlicher und rechtsextremer Aktivitäten angezeigt, das ist ein Anstieg von 24,5 Prozent.

Aufklärungsquote bei 60 Prozent

Die klassischen rechtsextremen Tathandlungen im engeren Sinn waren mit 530 im Jahr 2013 auf 357 im Vorjahr rückläufig. Auffällig ist laut Steinhauser der massive Anstieg bei sonstigen bzw. unspezifischen Tathandlungen (207) um 123 Prozent im Vergleich zu 2013. Ein deutliches Plus von 82 Prozent verzeichnete man bei fremdenfeindlichen bzw. rassistischen Tathandlungen (111), weiters 57 Prozent bei antisemitischen Tathandlungen (58) und 42 Prozent bei "islamophoben" Tathandlungen (17). Die Aufklärungsquote lag bei rund 60 Prozent.

Steinhauser sprach in einer Reaktion gegenüber der APA von einem "absoluten Langzeit-Höchststand". Vergleicht man die letzten fünf Jahre, sind die Tathandlungen um 29 Prozent von 580 auf 750 und die Anzeigen um knapp 16 Prozent von 1.040 auf 1.201 Anzeigen massiv gestiegen. "Diese Zahlen sind eine Fieberkurve, die zeigen, dass rechtsextreme und rassistische Straftaten stetig steigen", betonte Steinhauser. "Diese Entwicklung ist jedenfalls von Polizei und Justiz ernst zu nehmen."

Verbotsgesetz

In einer weiteren Anfrage an Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) wollte Steinhauser wissen, wie mit Anzeigen aufgrund des Verbotsgesetzes und wegen Verhetzung bei der Justiz weiter verfahren wird. Für 2014 wurden wegen Paragraf 283 StGB (Verhetzung) 505 erledigte Verfahren gezählt. 177 wurden eingestellt, Anklagen gab es 72. Die Zahl der Verurteilungen hat von elf (2013) auf 40 deutlich zugenommen. Die Verurteilungsquote liege mit 6,7 Prozent aber weit unter dem Schnitt anderer Delikte nach dem Strafgesetzbuch, merkte Steinhauser an. "Das hängt damit zusammen, dass vieles was als hetzerisch und empörend empfunden wird, zwar zur Anzeige kommt, aber aufgrund des engen Tatbestands der Verhetzung nicht verurteilt werden kann" - dieses Phänomen solle man bei der Neufassung des Verhetzungsparagrafen besser erfassen.

31 Personen waren mit Jahresbeginn (auch) wegen eines Deliktes nach dem Verbotsgesetz in Haft, geht aus der Beantwortung außerdem hervor. Erledigte Verfahren nach diesem Delikt wurden 2014 1.075 gezählt, 465 wurden eingestellt. Anklagen gab es demnach im Vorjahr 127, Verurteilungen 53.

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