Parkschein für Rettungsautos

Die Rot Kreuz-Autos gelten nicht als „öffentlicher Dienst“: Die Fahrer müssen laut Gericht fürs Abstellen in Grazer Kurzparkzonen zahlen.
Laut Urteil sind Einsatz-Kfz des Roten Kreuzes nicht generell von Gebühren befreit.

Hebammen im Dienst müssen nicht zahlen, wenn sie ihre Autos in Grazer Kurzparkzonen abstellen. Für sie gilt eine explizite Ausnahmeregelung. Doch nach einem Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Steiermark stehen ausgerechnet Rettungsautos unter Gebührenpflicht: Das Rote Kreuz sei ein privater Verein und gehöre nicht zum öffentlichen Dienst wie Polizei, Heer oder Straßenerhaltung.

"Wir haben noch nie in Graz einen Parkschein gebraucht oder einen Strafzettel bekommen", wundert sich Andreas Jaklitsch, Geschäftsführer des Roten Kreuz Steiermark. "Wir müssen uns jetzt überlegen, was dieses Urteil für uns bedeutet. Blaulicht eingeschaltet lassen oder Parkschein holen? Aber dann kommen wir halt später zum Patienten."

Strafzettel

Die Berufung eines Mitarbeiters des Roten Kreuz wegen eines solchen Strafzettels über 45 Euro brachte es überhaupt erst ins Rollen: Der Mann musste wegen einer Veranstaltung zu einer Besprechung in das Stadtpolizeikommando. Er war mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs und parkte es in der gebührenpflichtigen "blauen Zone" ab. Nach 16 Minuten stellte ein Kontrollor einen Strafzettel aus.

Der Rot-Kreuz-Mitarbeiter berief dagegen: Er sei davon ausgegangen, dass Einsatzfahrzeuge nicht unter die Gebührenpflicht fielen. Doch das Verwaltungsgericht wies diese Beschwerde nun ab: Der Wagen sei nur für die Fahrt zur Teilnahme an einer Besprechung verwendet worden, dies sei nicht als Einsatzfahrt anzusehen. Für solche Fahrten gelte natürlich Gebührenbefreiung.

"Für uns tun sich da jetzt aber schon einige Fragen auf", kommentiert Andreas Jaklitsch. "Eine Besprechung bedeutet ja die Vorbereitung eines Einsatzes. Der Kollege fährt ja nicht aus Jux und Tollerei dorthin." Außerdem könne ein Kontrollor gar nicht erkennen, weshalb ein Rettungsauto in einer Parkzone abgestellt sei. "Wenn wir in einer Wohnung sind und Hilfe leisten, sieht man das ja nicht auf der Straße." Blaulicht und Folgetonhorn würden bei geparkten Wagen abgeschaltet, schon um die Anrainer nicht zu stören.

"Wir sind ja auch bei Veranstaltungen oder Prozessen im Einsatz, wo viele Menschen hinkommen. Da parken wir dann auch in der Kurzparkzone und de facto warten die Kollegen, ob was passiert", schildert Jaklitsch und fragt: "Ist das jetzt ein Einsatz oder nicht?"

Das letzte Wort könnte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) haben: Eine Berufung gegen das Erkenntnis der steirischen Behörde ist möglich.

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