Österreichische Gelegenheitskifferin hat in Deutschland Fahrverbot

Die Österreichrin darf fünf Jahre lang nicht in Deutschland fahren
Laut EuGH darf die Frau in Deutschland fünf Jahre nicht mehr Auto fahren, in Österreich schon.

Gleichheit vor dem Gesetz ist sogar innerhalb der Europäischen Union noch nicht überall gegeben. Über ein kurioses Beispiel dazu berichtet die Süddeutsche Zeitung: In Bayern geriet eine Österreicherin in eine Polizeikontrolle. Eine Blutprobe enttarnte sie als gelegentliche Cannabis-Konsumentin. In ihrem Blut wurden fast 19 Nanogramm des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter festgestellt. Und da in Deutschland strikte Vorgaben für fahrende Gelegenheitskiffer gelten, erhielt die Frau in Deutschland fünf Jahre lang Fahrverbot. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hatte im Oktober des vergangenen Jahres festgelegt, dass schon ein Nanogramm THC zum Entzug der Fahrerlaubnis genügt. Anders die Gesetzeslage in Österreich: Dort darf die Frau weiterhin fahren.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass beim Führerscheinentzug die Staaten strengere Standards auch gegenüber Ausländern durchsetzen dürfen. In Österreich schreiten die Behörden erst ein, wenn die Fahrtüchtigkeit wegen des Drogenkonsums eingeschränkt ist oder gar Anzeichen einer Abhängigkeit bestehen. In Deutschland hingegen gilt ein weitaus strengerer Maßstab: Wer den THC-Grenzwert überschreitet, gilt als jemand, der Drogenkonsum und Autofahren nicht voneinander trennen kann - ihm wird eine Art latenter Kontrollverlust unterstellt. So verfügten die deutschen Behörden: die Frau dürfe mit ihrem österreichischen Führerschein nicht mehr in Deutschland fahren.

Strenge nationale Verkehrsregeln sind möglich

Der EuGH akzeptierte nun diese Entscheidung. Zwar basiert die europäische Führerscheinrichtlinie von 2006 auf dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens darauf, dass jeder Staat nur zuverlässige Zeitgenossen ans Steuer lässt. Im Dienste der Sicherheit im Straßenverkehr dürfen die Staaten das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen aber einschränken und strengere Vorgaben durchsetzen. Deutschlands strenges Reglement für Cannabis-Konsumenten trifft also auch Ausländer aus Staaten mit laxeren Vorschriften.

Das oberste EU-Gericht machte allerdings eine wichtige Einschränkung. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Konkret heißt das: Ausländer dürfen nach derartigen Verstößen nicht auf ewig von deutschen Straßen verbannt werden. ZUm Thema Cannabis am Steuer hatte der EuGH hier keine Bedenken. Einerseits habe die Frau die Möglichkeit, sich in Deutschland einer medizinisch-psychologischen Begutachtung zu unterziehen und damit ihren Führerschein wiederzuerlangen. Anderreseits wird der der Mangel nach fünf Jahren aus dem deutschen "Fahreignungsregister" getilgt - spätestens dann gilt der österreichische Führerschein auch wieder für Deutschland.

Kommentare