Feuerwehrfest künftig ohne Tschick

Die Koalition greift durch und verbannt Nikotin aus der Gastronomie. Auch dichtere Kontrollen sind im neuen Tabakgesetz verankert.
Strenger Nichtraucherschutz wird im Juli beschlossen. Dem KURIER liegt der Gesetzesentwurf vor.

Das generelle Rauchverbot in der Gastronomie ist – geht es nach Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SP) und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (VP) – beschlossene Sache. Tatsächlich soll das "neue" Tabakgesetz im letzten Plenum (7. bis 9. Juli) noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden.

Dem KURIER liegt der Gesetzesentwurf vor. Die Begutachtungsfrist mit 231 Stellungnahmen ist abgelaufen, die Vorschläge wurden von Juristen des Gesundheitsministeriums geprüft. Aktuell wird das Gesetz ausformuliert, danach geht es in den Fachausschuss. Der zuständige Sektionschef, Gerhard Aigner, spricht von "verfassungsrechtlich vermintem Gebiet". Damit argumentiert er auch die – heftig kritisierte – lange Übergangsfrist. Der Nichtraucherschutz tritt erst im Mai 2018 in Kraft: "Ich kann die Kritik nachvollziehen, die Übergangsfrist ist nicht ganz kurz. Aber in dieser Zeit können sich die Betroffenen darauf einstellen. Es geht um Rechtssicherheit. Und das Gesetz muss vor den Verfassungsrichtern halten. Es novellieren zu müssen, wäre peinlich." Hier die Eck- und Knackpunkte des Gesetzes.

Gastronomie: Es gibt keinerlei Räume mehr, wo geraucht werden darf – gleichgültig, welche Größe das Lokal hat.

Hotellerie: Hier gibt es Ausnahmen. In Hotels und/oder Pensionen dürfen Raucherräume angeboten werden. "Dabei muss gewährleistet sein, dass der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird." (§ 13). Bedeutet, dass die Türen der Raucherräume nach dem Betreten oder Verlassen immer geschlossen werden müssen. Gastronomen protestierten und orten Ungleichbehandlung.

Gastgärten: In Österreichs Schani- und Gastgärten ist der Nikotingebrauch weiterhin erlaubt.

Zeltfeste: Ab 1. Mai 2018 ist die Zigarette bei Zeltfesten tabu. Das gilt natürlich auch für Feuerwehrfeste, sofern sie in einem Zelt stattfinden. "Was in Bayern beim Oktoberfest machbar ist, muss auch bei uns funktionieren", erklärt Jurist Aigner.

Dampf-Zigaretten: Wasserpfeifen und Dampf-Produkte wurden mit Zigaretten gleichgesetzt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Liquids Nikotin enthalten oder nicht. Sie sind wie Zigarren oder Pfeifen in der Gastronomie verboten.

Vereine: Der größte Knackpunkt im Tabakgesetz. Laut Gesetzesvorlage darf auch in Räumlichkeiten eines Vereines (vom Kegel- bis zum Fußballverein) nicht mehr geraucht werden. Allerdings deponierte der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes hier seine Vorbehalte: "Ein unterschiedsloses absolutes Rauchverbot für Vereinsaktivitäten in Räumen oder nicht ortsfesten Einrichtungen (Zelte) erscheint als unverhältnismäßige Beschränkung der Vereinsfreiheit." In diesem Punkt konnte sich Jurist Aigner nicht festlegen. Dieser Paragraf muss noch konkretisiert werden. Theoretisch dürfte im Zigarren-Club nicht gepafft werden.

Kontrolle: Auch hier gibt es eine Änderung bzw. Ausdehnung der Befugnisse. Neben den üblichen Kontrollen von Mitarbeitern der Magistrate und Bezirkshauptmannschaften sollen auch Beamte der Markt-, Gewerbe- und Lebensmittelaufsicht Überprüfungen durchführen. "Und zwar wenn sie ohnehin bereits in den Gaststätten kontrollieren. Wenn es offensichtlich ist, dass der Wirt rauchen lässt, sollte ein eMail mit Ort, Zeit und Namen an die BH oder den Magistrat abgesetzt werden. Das ist schnell und effizient", erklärt Aigner. Ein Schreiben des Gesundheitsministeriums wird die zuständigen Stellen informieren.

Strafen: Die Strafhöhen bleiben gleich. Gastronomen, die gegen den Nichtraucherschutz verstoßen, können im Erstfall mit bis zu 2000 Euro zur Kasse gebeten werden. Im Wiederholungsfall droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro.

Casinos Austria: Das Glücksspiel-Unternehmen wollte wegen des vermuteten Gäste-Rückganges eine Ausnahme. Doch die Gesetzes-Architekten winkten entschieden ab. Aigner: "Da wird sicher keine Ausnahme gemacht."

Mitarbeiterschutz: Der von der EU geforderte Mitarbeiterschutz betreffend Passivrauchens ist durch das Gesetz gewährleistet.

1. Jänner 2009: Das Tabakgesetz tritt nach zähen Verhandlungen zwischen SP, VP und dem Wirtschaftsbund in Kraft.

25. März 2009: Die Arbeiterkammer deckt den ersten Fauxpas auf. Schwangere dürfen laut Gesetz in verrauchten Lokalen arbeiten. Gesundheitsminister Stöger verbietet das mittels Erlass.

23. Juni 2010: Stöger macht sich bei Wiederholungstätern für strengere Strafen stark und droht mit dem Entzug des Gewerbescheines.

2009–2015: Tausende Gastronomen bauen ihre Lokale in Raucher- und Nichtraucherbereiche um. Rauch-Sheriffs überprüfen Gaststätten und zeigen Lokalbetreiber bei Übertretungen an.

3. Jänner 2015: Journalist und Raucher Kurt Kuch stirbt an Krebs, die Diskussion um eine rauchfreie Gastronomie bekommt neuen Schwung.

Februar 2015: Die Regierung erklärt, dass ein Gastronomie-Rauchverbot geplant ist.

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