Milde bei Geld, Härte bei Gewalt

Wolfgang Brandstetter: "Ich beeinflusse keine Verfahren."
Für Mobbing mit Nacktfotos im Netz droht erstmals bis zu einem Jahr Haft.

Mildere Strafen für Ladendiebe, Safeknacker und Kreditbetrüger, strengere für Gewalt- und Sexualtäter: So lässt sich die Reform des Strafgesetzbuches zusammenfassen, die ab 1. Jänner 2016 gültig sein könnte.

Die Neuerungen tragen dem seit Jahrzehnten kritisierten Ungleichgewicht Rechnung, wonach Vermögen mehr "wert" ist als Leib und Leben. Außerdem soll der neue Strafenkatalog zur Entlastung der überfüllten Gefängnisse dienen.

"Berufsmäßige" Tat

Zum Beispiel beim Ladendiebstahl: Schon eine Flasche Parfum reichte zur Annahme, der Dieb verschaffe sich "gewerbsmäßig" ein regelmäßiges Einkommen. Das zog rasch U-Haft nach sich und erhöhte den Strafrahmen auf bis zu fünf Jahre. Künftig muss vor der Tat mindestens zwei Mal ein ähnliches Delikte gesetzt worden, dadurch ein "nicht unerhebliches Einkommen" erzielt worden, die Tat also "berufsmäßig" begangen worden sein. Selbst dann drohen neuerdings maximal drei Jahre.

Eine stärkere Unterscheidung wird zwischen Einbrüchen in Wohnräume (bis fünf Jahre Haft) und solchen in Geschäfte, Büros, Lagerräume samt Aufbrechen von Kassen und Safes gemacht (nur noch drei Jahre Haft).

Auch Betrug und Untreue werden milder betrachtet: Ab einem Schaden von 50.000 Euro drohten bisher bis zu zehn Jahre Haft. Künftig kommt dieser Rahmen nur noch bei einem Schaden über 500.000 Euro in Betracht, darunter riskiert man höchstens drei Jahre Haft.

Im Gegenzug wird die Höchststrafe für schwere Körperverletzung von drei auf fünf Jahre angehoben. Ebenso viel droht bei der neu eingeführten "groben" fahrlässigen Tötung, wenn mehrere Menschen ums Leben kommen (z. B. der Alkolenker, der eine Familie auslöscht).

Cybermobbing

Neu ins Strafgesetz kommen das mit einem Jahr Haft bedrohte "Skimming" (Ausspähen und Kopieren von Kreditkarten), die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (Zwangslage ausnützen, bis zwei Jahre Haft), die Verbreitung von Nacktfotos ohne Genehmigung der fotografierten Person im Netz (Cybermobbing, bis ein Jahr Haft).

Auf Tierquälerei stehen künftig zwei Jahre, weil damit Verfolgungsmaßnahmen (Fahndung) gesetzt werden können.

Auch der Landfriedensbruch-Paragraf wird reformiert. Für den Studenten Josef S. aus Jena kommt das zu spät. Der 23-Jährige saß sechs Monate in U-Haft und wurde zu einem Jahr teilbedingt verurteilt, weil er bei der Demo gegen den WKR-Ball 2014 Mistkübel geschmissen und ein Polizeifahrzeug in Brand gesetzt haben soll. Das wird künftig nicht mehr reichen, um den Tatbestand der "schweren gemeinschaftlichen Gewalt", wie der Paragraf nun heißen soll, zu erfüllen. Voraussetzung ist nämlich zumindest die schwere Beschädigung von Gegenständen, die der Infrastruktur dienen (öffentliche Verkehrsmittel, Telefonzellen, Energieversorgung).

Ein Polizeifahrzeug zu beschädigen oder einen Mistkübel umzustoßen, fällt laut Sektionschef Christian Pilnacek vom Justizministerium nicht darunter. In diesen Fällen kann der Staatsanwalt die Teilnehmer nur nach den konkret nachweisbaren Einzeltaten (Sachbeschädigung, Körperverletzung) verfolgen, aber keinen globalen Verdacht darüberstülpen. Pilnacek sagt, der Justiz sei das aber nach wie vor wichtig, um gegen gewaltbereite Gruppen vorgehen zu können.

Milde bei Geld, Härte bei Gewalt

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