Neues Gesetz benützt weibliche Endungen

Soziallandesrätin Christine Baur will die Flüchtlingsbetreuung neu koordinieren.
Statt Doppelbezeichnungen wie Pflegevater/-mutter nur weibliche Form verwendet

Statt Schrägstrich. Als die Universität Leipzig heuer ihre Grundordnung auf weibliche Personenbezeichnungen änderte, ging ein Raunen durch die deutschen Medien. Ein ähnlicher Vorgang in Tirol sorgt jedoch bisher für breite Zustimmung: Im neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz wird durchgehend die weibliche Form benützt.

Landesrätin Christine Baur, Grüne, will damit „Frauen sichtbar“ machen. So sind im Gesetzestext entweder geschlechtsneutrale Begriffe wie Pflegepersonen oder Aufsichtsorgane zu finden, aber auch Bereitschaftspflegerinnen. „Damit wird klar, dass, wenn man von Frauen spricht, vielleicht auch Männer mitgedacht sind“, begründete Baur gegenüber dem ORF.

Lesbarer

Ganz bewusst wurde auf die sonst übliche Verwendung von männlicher und weiblicher Form, getrennt durch Schrägstriche, verzichtet, bestätigt man im Büro der Landesrätin. „Ursprünglich wollten wir alles geschlechtsneutral formulieren, zum Beispiel Erziehungsbeauftragte“, schildert eine Mitarbeiterin. Auch doppelte Benennungen wie Pflegemutter/Pflegevater seien überlegt worden. Doch das hätte das Gesetz schwerer lesbar gemacht.

So sei es eben von vornherein weiblich geworden: Damit ist Tirol einzigartig in Österreich, meist wird die Doppelbezeichnung verwendet. Das oft im Briefverkehr eingesetzte Binnen-I wäre übrigens keine Option gewesen, heißt es: Das sei laut Verfassungsdienst nicht gesetzeskonform.

Das neue Gesetz wurde bereits von der Landesregierung beschlossen, auch mit ÖVP-Stimmen. Es habe keinen Einspruch gegen die neue Handhabung gegeben, freut man sich in Baurs Büro. Im November soll das Gesetz auch im Landtag behandelt werden.

Inhaltlich befasst es sich unter anderem mit Pflegeelternschaft und Sozialarbeit. Themen also, die generell schon als weiblich besetzt angesehen werden. Dessen sei man sich bewusst, betont man im Büro Baur. Doch die Verwendung einer weiblichen Form sei extrem und polarisiere. Das wiederum rücke auch das Gesetz selbst in den Blickpunkt.

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