Neonazi-Seite: Daten werden besser geschützt

Neonazi-Seite: Daten werden besser geschützt
Innenministerium: Personendaten werden nicht mehr automatisch weitergeleitet.

Die Wiederbetätigungs-Meldestelle des Innenministeriums wird künftig Personendaten nicht mehr automatisch an die Staatsanwaltschaft übermitteln, sondern nur mehr auf deren ausdrücklichen Wunsch. Das sagte Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck am Mittwoch. Grund ist die Daten-Veröffentlichung zweier Anzeiger auf der Neonazi-Homepage "Alpen-Donau.info".

Auf "Alpen-Donau.info" waren im Internet Namen, Adressen und Telefonnummern zweier Personen veröffentlicht worden, die die Neonazi-Homepage bei der Wiederbetätigungs-Meldestelle des Innenministeriums angezeigt hatten. Woher die Informationen stammen, war unklar, die Staatsanwaltschaft hatte darauf verwiesen, dass Verfahrensbeteiligter den Akt einsehen und kopieren können.

Grundböck sagte nun, bisher sei es üblich gewesen, die Namen an die Staatsanwaltschaft von der Meldestelle automatisch weiterzugeben - außer, der Anzeiger äußerte ausdrücklich den Wunsch nach Vertraulichkeit. In Zukunft werde die Meldestelle die Daten nicht mehr automatisch weiterleiten. Sollte die Meldestelle aber durch die Staatsanwaltschaft zur Daten-Weitergabe aufgefordert werden, dann bestehe "Auskunftspflicht" gegenüber der Behörde.

Staatsanwaltschaft muss entscheiden

Grundsätzlich merkte Grundböck an, dass es Sache der Staatsanwaltschaft sei, zu entscheiden, ob diese Informationen aus der Akteneinsicht ausgenommen werden oder nicht: "Laut Strafprozessordnung ist der Staatsanwaltschaft Herr des Verfahrens", so der Sprecher.

Bisher habe es noch nie derartige Probleme mit der Meldestelle gegeben. Im Vorjahr habe es rund 1.900 Anzeigen bei der Wiederbetätigungs-Meldestelle gegeben, im Jahr 2012 mehr als 900. Es sei stets der Staatsanwaltschaft vorbehalten gewesen, zu entscheiden, ob die Namen der Anzeiger im Akt zur Einsicht öffentlich gemacht werden oder nicht, betonte Grundböck.

Die Veröffentlichung der Daten zweier Anzeiger auf der Neonazi-Homepage "Alpen-Donau.info" brachte die alte Diskussion über den Umgang mit der Akteneinsicht in Strafverfahren wieder aufs Tapet. Staatsanwalt Gerhard Jarosch hält Maßnahmen gegen die Veröffentlichung von personenbezogen Daten für nötig. Medienanwalt Alfred Noll lehnt ein strafbedrohtes Verwertungsverbot und ähnliches ab.

Die beiden Personen, die die "Alpen-Donau.info" bei der Wiederbetätigungs-Meldestelle des Innenministeriums angezeigt haben, haben gegen die Veröffentlichung ihrer Namen, Adresse und Telefonnummer kaum rechtliche Mittel. Er sehe keine Gesetzeswidrigkeit, sagte Noll. Personen, die sich auf diese Weise engagieren, hätten allerdings die Möglichkeit, bei der Meldestelle den vertraulichen Umgang mit ihren Daten anzufordern.

Staatsanwälte fordern mehr Schutz

Strafen für den Verstoß gegen eine Verwertungsverbot oder andere Maßnahmen gegen Veröffentlichungen von Aktenteilen hält Noll nicht für nötig. Jarosch, der Vorsitzende der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte, ist hingegen der Meinung, dass man Verfahrensbeteiligte schützen müsse. Versuche, solche Veröffentlichungen zu sanktionieren, seien in der Vergangenheit immer politisch gescheitert. Aber man könnte überlegen, dass personenbezogene Daten von Opfern, Beschuldigten und Zeugen prinzipiell nicht in den Akt kommen - also technische Vorkehrungen getroffen werden, dass die Polizei diese Daten zwar erfasst, aber die anderen Verfahrensbeteiligten sie nicht einsehen können.

Laut Strafprozessordnung haben die Verfahrensbeteiligten das Recht der Akteineinsicht und der Anfertigung von Kopien. In Par. 54 ist auch ein Verwertungsverbot formuliert, dass die Veröffentlichung personenbezogener Daten anderer Beteiligter oder Dritter, die "nicht in öffentlicher Verhandlung vorgekommen" sind, untersagt - aber keine Strafdrohung enthält. Gegen solche Veröffentlichungen vorgehen können Betroffene allenfalls im Zivilrechtsweg, über das Medienrecht.

Innenministerium will prüfen

Das Innenministerium will den Fall nun prüfen. Im ORF-Mittagsjournal kritisierte Christian Pilnacek, Sektionschef für Strafrecht im Justizministerium, dass schon der Verfassungsschutz die betreffenden Daten schwärzen hätte sollen, bevor sie an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden.

Grüne kündigen parlamentarische Anfrage an

Die StPO gestatte aber ausdrücklich, Daten und andere Fakten, die Rückschlüsse auf die Identität gefährdeter Person zulassen, von der Akteneinsicht auszunehmen und nur solche Kopien auszufolgen, in denen diese Informationen unkenntlich gemacht wurden, betonte der Grüne Abg. Harald Walser in einer Aussendung. Deshalb ist es für ihn ein "unglaublicher Skandal", dass "persönliche Daten von AntifaschistInnen an militante Rechtsextreme durch österreichische Behörden" weitergegeben wurden. Denn der Betreiber der Website "Alpen-Donau.info" sei ein amtsbekannter Neonazi, der 2012 in erster Instanz wegen NS-Wiederbetätigung und schwerer gemeinschaftlich begangener Körperverletzung - noch nicht rechtskräftig - verurteilt worden sei. Walser kündigte parlamentarische Anfragen an das Innen-und Justizministerium an.

Auch das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes verurteilte die Weitergabe der Daten, weil damit Zivilcourage vom Staat denunziert werde.

Kommentare