Nach tödlichem Streit im Flachgau: 20 Jahre Haft für Angeklagten

Nach tödlichem Streit im Flachgau: 20 Jahre Haft für Angeklagten
54-jähriger Tschetschene wurde wegen Mordes verurteilt. Nicht rechtskräftig.

Der am Mittwoch fortgesetzte Geschworenen-Prozess am Landesgericht Salzburg gegen einen 54-jährigen Tschetschenen wegen einer tödlichen Bluttat am 5. Februar 2015 in Straßwalchen (Flachgau) ist mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Der Angeklagte, der im Streit einen 53-jährigen Landsmann erschossen haben soll, wurde wegen Mordes und unerlaubten Waffenbesitzes zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Der Verteidiger meldete sogleich Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung wegen Strafe und privatrechtlicher Ansprüche (in Höhe von 71.000 Euro; Anm.) an. Die Staatsanwaltanwältin gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Beschuldigte hatte in dem Prozess von "einem Unfall" gesprochen. Er habe vor dem 53-Jährigen Angst bekommen und deshalb einen Warnschuss in ein Feld abgeben wollen. Die Kugel traf den Mann in die Brust, er starb an Herzpumpversagen.

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