Mordversuch: 8 Jahre Haft für 71-Jährige

Mordversuch: 8 Jahre Haft für 71-Jährige
Die Pensionistin schnitt ihrem Freund den Hals auf. Urteil nicht rechtskräftig.

Wegen versuchten Mordes an ihrem Lebensgefährten ist eine 71-jährige Steirerin am Mittwochabend in Graz von einem Geschworenengericht (Vorsitz: Helmut Wlasak) zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Sie soll dem schlafenden Mann mit einem Küchenmesser eine schwere Schnittwunde am Hals zugefügt haben. Sie fühlte sich nicht schuldig: "Es gab keinen anderen Ausweg."

Es war bereits das zweite Verfahren in dieser Sache, die erste Verhandlung endete ohne Urteil, da sich die Geschworenen nach Meinung der Berufsrichter geirrt hatten. Die 71-Jährige stand also zum zweiten Mal vor Gericht, weil sie laut Anklage versucht hatte, ihren Lebensgefährten zu töten. Sie hatte den um 22 Jahre jüngeren, obdachlosen Mann im Herbst 2011 kennengelernt, und er war noch am selben Tag bei ihr eingezogen. Kurze Zeit später gab es erste Probleme, der Alkoholiker rastete regelmäßig aus und verursachte derart viel Ärger, dass die Frau sogar aus ihrer Wohnung ausziehen musste.

Kontakt trotz Wegweisung

Doch an der Beziehung hielt sie fest, trotz Wegweisung und Kontaktsperre nahm sie ihren Freund immer wieder auf. "Er war nett und hilfsbereit, aber eine gespaltene Persönlichkeit", schilderte die Angeklagte. Mitunter glaubte sie, "er ist ein böser Dämon, aber nur, wenn er etwas getrunken hat". Als er wieder einmal die ganze Nacht trank und sie beschimpfte, wartete sie ab, bis er im Bett lag und schlief. Dann holte die Frau das längste Küchenmesser, das sie finden konnte und versetzte ihm "einen wuchtigen Gurgelschnitt", so Staatsanwalt Christian Kroschl.

"Ich hab' gedacht, es gibt keinen anderen Ausweg mehr, er hat immer gesagt, wenn er nicht mit mir leben kann, will er mit mir zusammen sterben", so die Pensionistin. Als das Blut spritzte, "war das wie ein Wecker, da bin ich aufgewacht", erzählte sie. Die Steirerin rief die Rettung, und der Mann überlebte.

Nicht rechtskräftig

Unmittelbar nach der Tat erklärte die Frau ihrer Tochter gegenüber: "Ich habe ihn umbringen wollen." Das bestritt sie bei der Verhandlung energisch. "Ich habe es in dem Moment schon bereut", beteuerte sie. Ihr Verteidiger sprach von versuchtem Totschlag im Affekt. Er führte ins Treffen, das Opfer sei ein "polizeibekannter Tunichtgut", seine Mandantin habe sich dagegen nie etwas zuschulden kommen lassen.

Die Geschworenen befanden, dass es sich um einen Mordversuch gehandelt habe. Die Pensionistin wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, ihr Verteidiger kündigte sofort Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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