Mörder will wieder frei sein

Juan Chmelir sitzt seit 37 Jahren im Gefängnis
Nach 37 Jahren in Haft fordert ein 67-Jähriger die Chance auf bedingte Entlassung.

Mord, Vergewaltigung, Raub, Gefängnisausbruch samt Geiselnahme. Juan Chmelir ist einer jener Häftlinge, die ein langes und schwerwiegendes Strafregister haben.

Aber, so befindet sein Anwalt Armin Posawetz, dieser Umstand ändere nichts daran, dass auch sein Mandant das Recht auf bedingte Entlassung habe. Immerhin ist der mittlerweile 67-Jährige seit 1978 in Haft, also seit gut 37 Jahren. Das macht ihn zu dem am längsten in Österreich einsitzenden Häftling überhaupt.

Akt beim Höchstgericht

Deshalb klagen Chmelir und Posawetz die Republik: Jedem Verurteilten stehe die Chance auf bedingte Haftentlassung zu, doch die sei seinem Mandanten verwehrt worden. Gestern hätte der Zivilprozess in Graz starten sollen, doch er wurde gar noch vor Beginn abgesagt: Da Posawetz nun auch das Oberlandesgericht Graz in seine Klage miteinbezog, ging der Akt an den Obersten Gerichtshof. Er muss ein Gericht außerhalb des Grazer Gerichtssprengels Steiermark und Kärnten zuteilen.

Rechnerisch hätte bereits nach 15 Jahren in Haft eine bedingte Entlassung möglich sein können, faktisch wohl aber seit Jänner 2014, rechnet Posawetz vor. Ab dem Zeitpunkt berechnet sich auch der Streitwert auf mögliche Haftentschädigung von rund 33.000 Euro.

Zwei Angelpunkte sieht der Anwalt: Diskriminierung und Verschleppung des Verfahrens. So sei seinem Mandanten verweigert worden, an Resozialisierungsmaßnahmen teilzunehmen, etwa Sitzungen mit Psychologen. Doch dies sei nötig, um bedingt entlassen zu werden. Außerdem seien die Gutachten, die über den psychischen Zustand des 67-Jährigen befinden, veraltet: Eines stamme aus 2007, eines aus 2009. Laut Justiz habe Chmelir allerdings die Maßnahmen zur Resozialisierung verweigert. Das Vollzugsgericht sah 2015 weiterhin "hohes Risiko" bei ihm.

Ein Toter, eine Geisel

Posawetz kontert in der Klage, sein Mandant habe "seine kriminelle Vergangenheit bewältigt". Die war allerdings eine aufsehenerregende: 1978 überfiel er ein Postamt in Wien und schoss auf zwei Mitarbeiter, einer starb. Dafür bekam Chmelir lebenslang. 1989 brach er aus der Karlau aus und nahm eine Frau als Geisel, zwei Tage lang. Die Geschworenen verhängten dafür 18 Jahre Zusatzstrafe.

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