Mit Flipflops ins Gebirge: Rettung mit Heli trotzdem gratis

Symbolbild
Der OGH sagt, wer freiwillig etwas wagt, muss selbst zahlen. Doch die Polizei ist großzügiger.

Ein deutscher Urlauber klettert bei Neuschnee in Turnschuhen mit seinen beiden kleinen Kindern ins Tiroler Karwendel und kann nicht mehr zurück; zwei Oberösterreicherinnen gehen mit ihrem Berner Sennenhund am Dachstein Gassi und hängen fest; eine 23-jährige Wienerin kraxelt mit Flipflops auf die "Rote Wand" am Kärntner Dobratsch und manövriert sich damit in Bergnot: Immer öfter müssen schlecht ausgerüstete Wanderer mit dem Hubschrauber aus der Bergnot gerettet werden.

Die Kosten? Rund 80 Euro pro Flugminute, rund 38 Euro pro Kopf und Stunde für jeden Bergretter, zwischen 2000 und 5500 Euro für jeden Einsatz. Zahlen muss dafür in der Regel der Gerettete selbst (oder seine private Freizeitunfallversicherung), wie der Oberste Gerichtshof in einem Grundsatzurteil deutlich macht. Immerhin habe sich der "Bergtourist freiwillig und zu Erholungszwecken in unwegsames Gelände begeben".

Nylonsackerl

Ein Steirer hatte in den Schladminger Tauern aus Erschöpfung hyperventiliert und stand kurz vor dem Zusammenbruch. Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten für den Hubschraubertransport ins nächste Krankenhaus von 5500 Euro ab. Der Mann klagte, bekommt aber nur 9,10 Euro für den Transport mit dem Rettungswagen für das letzte Wegstück. Das Gericht beschied ihm: Dass er fast kollabiert wäre, habe er sich selbst zuzuschreiben. Und nachträglich betrachtet hätte es ihm auch geholfen, in ein Nylonsackerl zu atmen, um mehr Sauerstoff zu bekommen.

Nicht immer wird das so streng gehandhabt. Die 23-jährige Wienerin mit den Flipflops, für die acht Bergretter, ein Polizeialpinist und ein Hubschrauber hatten ausrücken müssen, kommt ungeschoren davon. Der Einsatzleiter versprach der jungen Frau gleich vor Ort, die peinliche Angelegenheit nicht publik zu machen (sie blieb dennoch nicht geheim) und ihr keine Kosten aufzubürden.

Letzteres konnte er zusagen, weil er die Bergung auch ohne Hilfe aus der Luft für praktikabel erachtete. Der Polizeialpinist aber wollte "auf Nummer Sicher" gehen und forderte den Hubschrauber des Innenministers an.

Die Kosten für diesen "sicherheitspolizeilichen Einsatz" werden – im Gegensatz zur Bergung durch Rettungshubschrauber – nicht verrechnet, sie trägt der Steuerzahler. Außer bei Jux und Tollerei, wie im Fall des niederländischen Paares, das sich aus 1753 m Höhe aus dem Tennengau hatte "retten" lassen. Im Gipfelbuch hatten die Bergsteiger vermerkt: "H. und M. aus Holland waren am Gipfel. Zurück ’gehen’ wir mit dem Helikopter." Dafür stellte das Innenministerium sehr wohl eine Rechnung über 2300 Euro aus, die von den Urlaubern auch beglichen wurde.

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