Justizministerin will auf Berufung warten

Justizministerin will auf Berufung warten
Anfrage: Wann der umstrittene Mafiaparagraf geändert wird, ist unklar.

13 Tierschützer waren nach dem sogenannten Mafiaparagrafen (§ 278a, kriminelle Organisation) angeklagt, neun von ihnen saßen drei Monate in U-Haft, der Prozess in Wiener Neustadt zog sich über ein Jahr. Die Angeklagten verloren ihre Jobs und hatten enorme Verteidigungskosten. Am 2. Mai 2011 wurden alle vom Hauptvorwurf freigesprochen, es gab nur geringe Strafen wegen Sachbeschädigung und anderer Delikte.

Mundtot

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim wollte von ÖVP-Justizministerin Beatrix Karl in einer parlamentarischen Anfrage wissen, wann sie den umstrittenen Mafiaparagrafen – der dazu diene, unangenehme Aktivisten mundtot zu machen – ändern wolle. Und wie die Freigesprochenen entschädigt werden.

Karls Antwort: Die Gesetzesänderung soll noch 2013 erfolgen, doch will sie zuvor die beim Oberlandesgericht anhängige Berufung in der Strafsache abwarten.

Die Freisprüche vom Vorwurf der kriminellen Organisation sind jedoch längst rechtskräftig, und nur darum geht es bei der Gesetzesreform. Und was die Entschädigung betrifft: Neun Angeklagte hätten ohnehin Verfahrenshilfe (also einen vom Staat gestellten Verteidiger) und könnten daher nicht klagen. Die übrigen müssten sich mit jeweils 1250 Euro Ersatz für das Honorar des Verteidigers (der ein Vielfaches, nämlich zwischen 200.000 und 400.000 Euro verlangt) begnügen, höheren Beträgen stünde das Fehlen eines gesetzlichen Tarifs entgegen. Für Anwaltspräsident Rupert Wolff eine „Scheinbegründung“: Es gibt die autonomen Richtlinien für Anwaltshonorare, an denen man sich orientieren kann. In dem Fall käme ein weiterer Einwand der Ministerin zum Tragen: budgetäre Sachzwänge.

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