Kellnerin erschossen: 20 Jahre Haft

Kellnerin erschossen: 20 Jahre Haft
Ein 65-Jähriger hatte in einem Lokal mit einem Jagdgewehr auf die Frau geschossen. Urteil nicht rechtskräftig.

Wegen Mordes ist ein 65-jähriger Tiroler am Montag am Landesgericht Innsbruck zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dem Mann wurde vorgeworfen, mit einem Jagdgewehr eine Frau erschossen zu haben. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten einstimmig für schuldig. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Verteidiger Markus Abwerzger meldete Berufung an.

Drei psychiatrische Gutachter beschäftigten sich im Zuge des Prozesses mit der Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten. Ein Gutachten der Psychiaterin Karin Kramer-Reinstadler attestierte dem Tiroler Hirnleistungsstörungen sowie ein organisches Psychosyndrom. Nachdem Richterin Helga Moser jedoch Bedenken gegen diesen Befund geäußert hatte, wurden zwei weitere psychiatrische Gutachten eingeholt.

Zurechnungsfähig

Sowohl Adelheid Kastner, als auch Reinhard Haller befanden den Angeklagten für zurechnungsfähig. "Der Beschuldigte hat weder eine psychische Behinderung noch einen Wahn", erklärte Haller. Die Tat lässt sich laut dem Psychiater auch nicht mit einem Vollrausch oder einem Affekt vereinen. "Der Angeklagte hatte eine mittelstarke Berauschung und die Tat war relativ komplex und verlangte viele einzelne Schritte und Überlegungen", erklärte Haller. Die Geschwornen sprachen den 65-Jährigen einstimmig für zurechnungsfähig.

Streit

Die Bluttat hatte sich in der Nacht auf den 26. Juni gegen 23.00 Uhr in einem Lokal im Ötztal ereignet. Zuvor dürfte es eine Auseinandersetzung zwischen der 31-jährigen Angestellten und dem mutmaßlichen Täter gegeben haben, er wurde nach dem Streit des Lokales verwiesen. Wenig später soll er mit einem Jagdgewehr bewaffnet zurückgekommen sein und der Frau in die Brust geschossen haben. Sie starb rund eine Stunde nach dem Vorfall in der Innsbrucker Klinik.

"Ich wollte sie nur erschrecken, aber nicht töten", hatte sich der 65-jährige Tiroler zuvor verteidigt. Er habe zwar gewollt, dass sich ein Schuss löse, der sollte aber am Opfer vorbei gehen, erklärte der Angeklagte. Er sei zornig auf die Frau gewesen, weil er sie mit einem anderen Mann sah. Die beiden hatten laut Beschuldigtem zeitweise eine "lockere Beziehung".

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