Keine Anklage gegen Amokfahrer: "Ein Affront"

Ein Überwachungsvideo zeigt einen Teil der Amokfahrt vom 20. Juni.
Der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl fordert Gesetzesänderung und Schließen des "Schlupfloches".

Nun ist es fix: Die Staatsanwaltschaft Graz hat am Dienstag beantragt, Alen R. in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Darüber müssen Geschworene entscheiden. R., 27, tötete am 20. Juni 2015 drei Menschen und gefährdete hundert weitere, als er mit einem Auto durch die Grazer Innenstadt raste. Zwei von drei Psychiatern befanden jedoch, der Mann ist unzurechnungsfähig. Deshalb gibt es keine Mordanklage.

Ein Punkt, der vor allem dem Grazer Bürgermeister unverständlich ist: Siegfried Nagl, ÖVP, wäre beinahe selbst von dem Wagen erfasst worden und wurde Zeuge, als das erste Opfer starb. "Einen offensichtlichen Mörder, der noch dazu vielen Menschen schweres körperliches und seelisches Leid zugefügt hat, nicht anzuklagen, ist ein Affront gegenüber den Opfer", kritisierte Nagl. Der Vorfall werde diese ihr Leben lang begleiten.

Damit wiederholte der Stadtchef einen Vorwurf, den er auch vor Kurzem im KURIER-Interview erhoben hatte, nämlich, dass ein "Schlupfloch" in der Gesetzgebung vorhanden sei. In der jüngsten Gemeinderatssitzung gab es deshalb auch einen entsprechenden Antrag Richtung Bund: Das Strafrecht soll so geändert werden, dass eine Tat erst zu sühnen und der mutmaßliche Täter danach zu therapieren sei.

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