Kein Reisepass für Dschihadisten

Panzer der Terrormiliz in Syrien
Terror-Söldner: Die Niederlande kopieren österreichisches Gesetz zum Entzug von Doppelstaatsbürgerschaften.

Am Dienstag beschloss das Parlament in Den Haag, dass Dschihad-Verdächtigen mit Doppelstaatsbürgerschaft künftig die niederländische Staatsbürgerschaft entzogen werden soll. Damit kopieren die Holländer eine Österreichische Regelung, die hierzulande schon seit mehr als einem Jahr gilt – und die beim Verfassungsschutz auch als Erfolg eingestuft wird.

Dschihad-Rückkehrer würden "eine direkte Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen", heißt es in einer Erklärung des Parlaments in Den Haag. Das Gesetz sei nötig, um "diese Personen daran zu hindern, in die Niederlande zurückzukehren". Hauptsächlich betroffen sind Niederländer mit Migrationshintergrund, die für die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS), die Al-Nusra-Front oder in einer der unzähligen Klein-Milizen gekämpft haben. Dazu bedarf es in den Niederlanden keiner Terror-Verurteilung. Bei ausreichendem Verdacht kann das Justizministerium über den Entzug der Staatsbürgerschaft entscheiden und den mutmaßlichen Dschihadisten zum unerwünschten Ausländer erklären.

Als Vorbild gilt Österreich. Hier trat am 1. Jänner das "Anti-Terror-Paket" der damaligen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in Kraft. Ein Punkt des Maßnahmenpakets ist der Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft bei Dschihadisten, wenn eine Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt. Besonders hoch ist bei den österreichischen Dschihad-Verdächtigen der Anteil von Tschetschenen, die bereits eingebürgert sind.

Genaue Zahlen liegen nicht vor. Die aktuellste Darstellung ist einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vom Februar zu entnehmen. Zu diesem Zeitpunkt standen 259 in Österreich aufhältige Personen in Verdacht, dass sie "mit einer "gewissen Wahrscheinlichkeit" für den IS oder eine dschihadistische Gruppierung tätig waren. Bei 103 dieser Personen handelte es sich um anerkannte Flüchtlinge. Dazu kommen acht Asylwerber und sechs Verdächtige mit anderen Aufenthaltstiteln.

Keine Abschiebung

Mit einer Abschiebung ist der Entzug der Staatsbürgerschaft nicht automatisch verbunden: Kann ein Syrer oder ein Tschetschene wegen der Bedrohungssituation in seiner Heimat nicht abgeschoben werden, genießt er hierzulande subsidiären Schutz.

Für den Entzug der Staatsbürgerschaft sind die Bundesländer zuständig. Nachdem es keine Rückmeldungen der Länder über den allfälligen Vollzug gibt, liegen dem Innenministerium nach Auskunft eines Sprechers auch keine Zahlen vor.

Die Verfassungsschützer sind mit dem Gesetz zufrieden: Seit Inkrafttreten sei die Reisetätigkeit mutmaßlicher Dschihadisten stark zurück gegangen.

Wie viele Doppelstaatsbürger unter den Terrorverdächtigen vermutet werden, ist nicht bekannt. Einen Hinweis liefert ein Verfassungsschützer, der nicht genannt werden will. Demnach sei fast jeder Zweite der 142 Dschihad-Verdächtigen mit heimischem Reisepass Doppelstaatsbürger.

Dass die Aberkennung nur bei Doppelstaatsbürgern erfolgen kann, geht vielen zu wenig weit. Wenn ein Österreicher bei der französischen Fremdenlegion dient, verliert er seine Staatsbürgerschaft und wird staatenlos. Und einem IS-Terroristen will man die Staatenlosigkeit ersparen? Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) sieht das kritisch: Er will vorschlagen, das Europarats-Abkommen zur Verhinderung von Staatenlosigkeit zu reformieren.

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