Kein Gratis-Eintritt für Damen mehr

Ein Gutachten belegt: Unternehmer dürfen mit kostenlosen Drinks für Frauen zwar werben, sie müssen die Getränke dann aber auch den männlichen Gästen gratis servieren.
Preisnachlass bei "Ladys’ Night" und andere Aktionen diskriminieren Männer.

Unter dem Motto Ladiesnight#likeit bietet eine Diskothek für Mädchen Gratis-Eintritt und weiße Spritzer die ganze Nacht um 2,60 Euro. Bei einer Restaurantkette werden Tische rosa dekoriert; ein Drink und ein Dessert gehen für die Ladys aufs Haus. Eine Bowlingbahn begünstigt Damen am Donnerstag mit Billigpreisen inklusive einer Flasche Martini.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft muss sich ständig mit Beschwerden darüber befassen, dass Preise für Konsumationen oder Dienstleistungen vom Geschlecht abhängig gemacht werden. Vor allem Männer beklagen, dass sie finanziell schlechter aussteigen.

Die Gleichbehandlungskommission des Bundes hat deshalb nun ein Grundsatz-Gutachten erstellt, das diese Praxis als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz verurteilt (und Betroffenen einen Anspruch auf Schadenersatz zuerkennt). Darin heißt es: "Alle Güter und Dienstleistungen, welche im Rahmen von gewerblichen gastronomischen Tätigkeiten angeboten werden, sind ohne Ansehen des Geschlechts zu leisten."

Veranstaltungen dürfen zwar geschlechtsspezifisch beworben werden, in der praktischen Durchführung selbst müssen die Angebote dann aber zu gleichen Preisen erbracht werden.

Ausgleich

Das von den Unternehmern oft vorgebrachte Argument, man wolle einen Ausgleich für die Benachteiligung der (im Schnitt um ein Drittel) weniger verdienenden Frauen schaffen, lässt die Kommission nicht gelten. Die Förderung der Gleichstellung sei Aufgabe des Staates und müsse in anderen Bereichen erfolgen. Oder wie es Gleichbehandlungsanwältin Ines Grabner-Drews formuliert: "Es ist unwahrscheinlich, dass ausgerechnet im Freizeitbereich solche Ausgleiche geschaffen werden sollen." Viel mehr stecken wirtschaftliche Zwecke dahinter: "Das sind diese typischen Frauen-Attraktionen, mit denen Frauen angelockt werden, um mehr Männer zu bekommen", sagt Grabner-Drews: "Und das geht gar nicht" (siehe Interview rechts).

Die Casinos Austria wurden erst im August von der Gleichstellungskommission überprüft. Das Ergebnis: Die "Ladies’ Days" laufen korrekt ab. Zwar wird speziell für die Zielgruppe Frau geworben, de facto gilt das Damentag-Package mit Begrüßungsjetons und einem Gewinnspielticket aber für beide Geschlechter. "Das war schon immer in den Teilnahmebedingungen ersichtlich. Seit einem Jahr steht es aber auch auf den Werbeplakaten", erklärt Sprecherin Martina Landsmann.

Bei den Damen-Gewinnspielen hätten auch schon Männer Preise, wie Städtereisen oder Autos, abgeräumt.

Sekt und Süßes

Denselben Kniff wendet man in den Cineplexx-Kinos an. Unter dem Motto "Ladies Night" gibt es im Paket eine Kinokarte für einen ausgewählten Romantik-Film, Sekt sowie Süßes für 8,30 Euro. "Dieses Angebot gilt auch für Männer!", steht im Kleingedruckten. "Natürlich kommen zu solchen Filmabenden primär Frauen, aber es verirren sich auch vereinzelt Männer hin. Die beanspruchen dann natürlich auch das Angebot", sagt ein Cineplexx-Sprecher. Umgekehrt seien auch Frauen bei der "Men’s Night" willkommen.

Das legendäre Wiener U4 hat am 12. November noch mit einem "Girls Special" gelockt. Mit dem Gratis-Eintritt dürfte in Zukunft Schluss sein, sagt Sprecherin Lisa Schwarzinger: "Wir werden das neue Gutachten der Gleichstellungskommission umsetzen müssen." Auch sie meint: "Es ist natürlich nicht fair, Frauen bei Eintrittspreisen zu bevorzugen."

Alternative Anreize könnten Goodie-Bags oder die "Frauen-Zone" sein, die es jetzt schon im U4 gibt. In diesem abgetrennten Bereich können die Damen unter sich sein, sich stylen und fotografieren lassen – "geschützt von männlichen Blicken, damit sie sich wohler fühlen", erklärt Schwarzinger.

Der KURIER sprach mit Gleichbehandlungsanwältin Ines Grabner-Drews über Beschwerden gegen Diskriminierung.

KURIER: Können vom Geschlecht abhängige Preisgestaltungen auch gerechtfertigte Motive haben?
Grabner-Drews: Mir fällt nur ein positives Beispiel ein. Ein Wohnprojekt für Frauen, in dem Mietverträge vorzugsweise mit Frauen abgeschlossen werden, weil sie am Wohnungsmarkt benachteiligt sind.

Das Gutachten besagt, dass geschlechtsspezifisch geworben werden darf, die erbrachten Leistungen aber für Männer und Frauen gleich sein müssen. Etikettenschwindel?
Wir sind nicht glücklich damit, es ist eine Verzerrung des Wettbewerbs. Außerdem: Der Mann muss ja erst über die Schwelle, dass er zum Damentag geht und dort das Damenangebot verlangt.

Wer beschwert sich bei Ihnen am meisten?
Alle. Liftbetreiber in Tirol beschweren sich, dass sie keine Damentage mehr abhalten dürfen. Die Frauen, dass sie nicht mehr billiger fahren können. Und die Männer, dass sie nicht wenigstens die Frau günstiger ausführen können.

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