Kein Eingriffsrecht der Anwälte im Verhör

Kein Eingriffsrecht der Anwälte im Verhör
StPO-Reform: Nach Kritik von Richtern und Polizei werden Beschuldigtenrechte kaum ausgebaut

Strafverteidiger dürfen auch weiterhin nicht direkt in das Verhör eingreifen. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat das Recht des Beschuldigten, sich in der Einvernahme durch Polizei oder Gericht bei jeder Frage mit seinem Anwalt zu beraten, aus der Novelle zur Strafprozessordnung (StPO) gestrichen.

Wie berichtet, hatten Richter, Staatsanwälte und Innenministerium kritisiert, dass damit die „Dynamik der Vernehmung“ gestört und keine spontane Schilderung der Tat mehr möglich wäre.

EU-Richtlinie

Das Fragerecht der Strafverteidiger wird aber insofern ausgebaut, als sie künftig nach thematisch zusammenhängenden Abschnitten ergänzend nachfragen dürfen. Die EU-Richtlinie für ein faires Verfahren, die eine „wirksame Teilnahme des Rechtsbeistandes“ an der Einvernahme vorsieht, wird damit nur zur Hälfte umgesetzt. Die Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger hat im KURIER bereits ein Verstummen der Klienten bei Einvernahmen angekündigt, sollte das Recht auf Besprechung mit dem Anwalt während der Befragung nicht kommen.

Der Grazer Strafverteidiger und Sprecher der Vereinigung verweist auf das ohnehin längst bestehende Recht des Verdächtigen oder Beschuldigten, die Aussage überhaupt zu verweigern. Man werde nun den Klienten vermehrt raten, sich nicht zu äußern, sollte der Strafverteidiger bei Einvernahmen zur Seite geschoben und nur als stummer Zuhörer geduldet werden.

Der Ministerrat hat die etwas abgespeckte StPO-Novelle am Dienstag beschlossen. Darin enthalten sind mehr Opferrechte und ein Verbot von Lockspitzeln. Minderjährige sowie Opfer von Sexualdelikten und Gewalt in Wohnungen gelten als besonders schutzbedürftig.

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