Kampl deutet Wiederkandidatur an

Kampl denkt nicht daran, als Ortschef zurückzutreten
Kärnten. Verdacht der Wiederbetätigung: Staatsanwaltschaft ermittelt im Fall des Politikers.

Während der Nazi-Eklat im Burgenland freiwillige Rücktritte und öffentliche Distanzierungen von NS-Gedankengut zur Folge hatte, sieht die Angelegenheit hunderte Kilometer weiter südlich anders aus.

In Kärnten, wurde von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Wiederbetätigung eingeleitet. Mit dem Unterschied, dass es sich bei Siegfried Kampl um einen regierenden Bürgermeister handelt, der keine Reue, keine Rücksichtsabsichten und keine Einsicht zeigt – und möglicherweise am 1. März in Gurk erneut kandidieren will.

"Die Zeit drängt nicht, bis zu den Gemeinderatswahlen ist ja noch ein halbes Jahr Zeit. Aber dann wird die Bevölkerung eine Entscheidung treffen", sagte er am Freitag im KURIER-Interview. Klingt nach einer Wiederkandidatur des 78-Jährigen.

Er, der gesagt hat, er distanziere sich "nur von dem, was sie gemacht haben, nicht vom Nationalsozialismus", versteht nicht, warum die Staatsanwaltschaft aktiv wurde. "Ich weiß nicht, was die ermitteln wollen. Ich habe mich mein Leben lang von nationalsozialistischen Aussagen distanziert", sagt er.

Helmut Jamnig von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt betont, die Anklagebehörde werde Protokolle und Mitschriften beschaffen, um den Kontext der Aussagen zu erfahren. Danach sei zu entscheiden, ob im Sinne des Verbotsgesetzes Ermittlungen eingeleitet werden. Der Tatbestand der Wiederbetätigung sieht Haftstrafen zwischen einem und zehn Jahren vor.

Für Kampl ist es außerdem unstrittig, dass er sein Bürgermeisteramt weiter ausübt. Dass ihm beispielsweise Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser recht deutlich den Rücktritt nahelegt, sieht er keineswegs ein. "Ich habe ihn auch noch nie zum Rücktritt aufgefordert, obwohl ich mit seiner Politik nicht immer zufrieden bin", meint Kampl. Die freiheitliche Ortsgruppe Gurk hält ihn nach wie vor "für den passenden Kandidaten für das Bürgermeisteramt".

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