Käsekrainer für Häftling Kartnig

Kartnig hat im Gefängnis um Arbeit gebeten, jetzt wird ein Job gesucht.
Ex-Fußball-Präsident darf täglich eine Stunde im Hof Luft schnappen.

Über eine Opernpremiere und eine Geburtstagsfeier im Restaurant des Wiener Luxushotels Park Hyatt ist er gestolpert, jetzt gibt es mittags Packerlsuppe sowie Käsekrainer und abends Bohnengulasch. Lebemann Hannes Kartnig wurde für "Normalkost" eingeteilt, und die oben genannten Speisen standen in der Justizanstalt Graz-Jakomini am Donnerstag auf dem Menüplan.

Der zu 15 Monaten Haft verurteilte Ex-Fußball-Präsident hatte, wie berichtet, die Auflagen für seinen elektronisch überwachten Hausarrest nicht eingehalten. Deshalb wurde ihm am Mittwoch die Fußfessel abgenommen. Der 63-Jährige musste gleich in der Haftanstalt bleiben. Er sei "extrem niedergeschlagen gewesen", sagt Kartnigs Anwalt Roland Kier.

Das süße Leben ist fürs Erste vorbei. Kartnig teilt sich eine Zelle mit einem Mithäftling. Um sechs Uhr ist Wecken, anschließend muss der Haftraum in Ordnung gebracht werden. Von sieben bis 12 Uhr steht Arbeit am Programm. "Herr Kartnig will arbeiten. Und ich werde schauen, dass er eine Arbeit kriegt", sagt der stellvertretende Anstaltsleiter Kurt Schmiedbauer zum KURIER. Keine leichte Aufgabe, denn für 530 Insassen gibt es nur 250 Jobs. Mittags ist eine Stunde Hofgang zum Luft schnappen angesagt.

12-Stunden-Ausgang

Mehr Freiraum – neben dem Weg zur und von der Arbeit sowie notwendigen Besorgungen – wird in der Regel auch Fußfessel-Trägern nicht eingeräumt. Nur Kartnig schlug sich bis zu zwölf Stunden dauernde Ausgänge vom Hausarrest heraus. Diese funktionierte er dann ohne Wissen des Anstaltsleiters, der die Ausgänge genehmigt, in einen Opernbesuch und eine Geburtsfeier im Nobelhotel um.

Rechtsanwalt Kier will die schriftliche Entscheidung über den Entzug der Fußfessel prüfen, "ob sie gerechtfertigt und begründet ist". Er sei "eher zurückhaltend", was Rechtsmittel dagegen betreffe. Man müsse diese nicht um jeden Preis ergreifen, wenn es wenig aussichtsreich sei.

Das Justizministerium sieht derzeit keinen Grund, an den Richtlinien für den elektronisch überwachten Hausarrest etwas zu ändern. 2510 Strafgefangenen wurde seit 2010 die Fußfessel genehmigt. 180 von ihnen mussten wie Kartnig wieder zurück in die Haftanstalt. Meist hatten sie (auch unverschuldet) ihre Wohnung oder ihren Arbeitsplatz verloren. Einige haben die Fußfessel auch freiwillig mit einem Aufenthalt hinter Gittern getauscht, weil sie "es nicht ausgehalten haben, zu Hause eingesperrt zu sein", sagt Ressort-Sprecherin Dagmar Albegger. In diese Verlegenheit kam Hannes Kartnig nicht.

Der tiefe Fall des Hannes Kartnig:

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