Kärntner missbrauchte Enkelin: 27 Monate Haft

Weil er angeblich Kinderporno-Bilder gespeichert hatte, wurde das Leben eines Schwarzens zur Hölle.
Tat an Vierjähriger mehrmals wiederholt. Neun Monate unbedingt.

Zu 27 Monaten Haft, davon neun unbedingt, ist am Montag ein 66-jähriger Pensionist am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Der Kärntner hatte seine zur Tatzeit drei- bzw. vierjährige Enkeltochter mehrmals sexuell missbraucht, im Juni 2015 wurde er festgenommen. Verteidiger und Staatsanwältin gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

In seiner Urteilsbegründung verwies Richter Oliver Kriz, der dem Schöffensenat vorsaß, auf die Parkinson-Erkrankung des Mannes und die Medikamente, die der Angeklagte nehmen musste - diese hätten auch eine enthemmende Wirkung gehabt. Bei dem ersten Angriff des Mannes auf die damals Dreijährige könne man deshalb keine Schlüsse über die Zurechnungsfähigkeit des Mannes mehr ziehen. Sehr wohl aber bei den vier oder fünf Angriffen, die noch folgen sollten. Als mildernd hätten sich auch das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit des Mannes ausgewirkt.

Übergriffe zugegeben

Staatsanwältin Johanna Schunn hatte zuvor eine Verurteilung im Sinne der Anklage, also für schweren sexuellen Missbrauch, gefordert, die Verteidigung hatte mit Verweis auf die Einsicht des Mannes ein mildes Urteil erbeten. Der Angeklagte hatte im Prozessverlauf die Schwere der Tat bestritten, dass die Übergriffe stattgefunden haben, gab er aber zu.

Das inzwischen sechsjährige Mädchen hatte sich im Juni dieses Jahres seiner Mutter anvertraut, die sofort Anzeige erstattete. Der Angeklagte gestand in einer ersten Vernehmung bei der Polizei den schweren Missbrauch, rechtfertigte sich vor Gericht aber damit, dass er sich bei der Vernehmung unter Druck gesetzt gefühlt habe.

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