Teenie verschickte Nackt-Selfie und wurde verurteilt

Sexting kann für Teenager vor Gericht enden.
Fotos von sich selbst waren "Pornografische Darstellungen Minderjähriger".

Es waren sexuell eindeutige Bilder, die ein 15-Jähriger via WhatsApp an zwei Mädchen schickte. Mit dem Smartphone aufgenommene Selfies, die dem Burschen eine Verurteilung am Landesgericht Innsbruck einbrachten, nach §207a StGB, der "Pornografische Darstellungen Minderjähriger" bestraft. Dass der 15-Jährige selbst der Minderjährige auf den Bildern war, nützte ihm nichts. Das Urteil – eine Geldstrafe – ist rechtskräftig.

Ursprünglich wollte das Landesgericht Innsbruck den Strafantrag zurückweisen und das Verfahren einstellen. Täter und Opfer müssten verschiedene Personen sein. Das Oberlandesgericht sah das anders, hob den Einstellungsbeschluss auf und trug die Fortsetzung auf: Es gehe nicht nur um den Schutz des unmittelbaren Darstellers, sondern auch um jenen anderer Minderjähriger als potenzielle Opfer.

Beraten statt bestrafen

Sexting, also das Verschicken von Nackt-Selfies, ist längst Teil der Lebensrealität von Jugendlichen: Laut einer Umfrage im Auftrag von Saferinternet.at hat ein Drittel schon einmal Nackt-Selfies von anderen Jugendlichen erhalten. Rund 46 Prozent gaben an, jemanden zu kennen, der schon einmal schlechte Erfahrungen damit gemacht hat – insbesondere, dass die Bilder über soziale Netzwerke im Bekanntenkreis oder unter Mitschülern die Runde machen. Der KURIER berichtete.

Das Innsbrucker Urteil ist in diesem Zusammenhang für Laura Schoch von der Bundesjugendvertretung kontraproduktiv: "Wenn Jugendliche fürchten müssen, selbst bestraft zu werden, fällt es ihnen in solchen Situationen schwerer, sich etwa an einen Lehrer zu wenden." Beraten statt bestrafen sei der richtige Weg. Mit einer Verwaltungsstrafe solle nur das sekundäre Sexting bedroht werden, also die Weitergabe der Bilder an Dritte.

Ähnlich sieht das Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen im Nationalrat. Er hat mit Kollegen eine parlamentarische Anfrage zum Thema an Minister Wolfgang Brandstetter eingebracht. Steinhauser: "Die Person, die eigentlich geschützt werden soll, wird durch solche Entscheidungen kriminalisiert." Er fordert eine Änderung des §207a. "Es braucht für solche Fälle einen Strafausschließungsgrund. Natürlich kann Sexting unter Jugendlichen zu Problemen führen. Aber denen kann man nicht mit dem Strafgesetz begegnen."

Die Vorlage zur aktuellen Strafrechtsreform sieht eine solche Änderung nicht vor. Man werde die Frage aber prüfen, heißt es aus dem Ministerium.

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