Jedes vierte Kind kann nie Urlaub machen

Armut im Vormarsch, Experten fordern von neuer Regierung gerechtere Verteilung.

Fast 300.000 Jugendliche bis 17 Jahre sind in Österreich von Ausgrenzung oder Armut betroffen. Das heißt, ihre Wohnung ist nicht angemessen warm, abgetragene Kleidung kann nicht ersetzt und eine unerwartete Ausgabe wie etwa ein Skikurs kann nicht aufgebracht werden. Jedes vierte Kind lebt in einem Haushalt, der es sich nicht leisten kann, Urlaub zu machen. Und jedes 10. Kind kann keine Freunde zu sich nach Hause einladen.

Diese Bilanz zog der Sozialkybernetiker der TU Wien, Peter Fleissner, im Rahmen des Menschenrechtsbefundes 2013. Fleissner warnt davor, dass die wirtschaftliche Position ärmerer Menschen immer stärker zurückbleiben wird und mahnt eine gerechtere Steuerpolitik ein. Wer mit einem Einkommen von unter 11.000 Euro im Jahr auskommen muss, profitiert von keiner Steuerreform, weil er keine Steuer zahlen muss. Ein Beitrag zur Sozialversicherung wird ihm aber sehr wohl abgezogen.

Verteilung

Auf der anderen Seite der Schere finden sich zehn Prozent der reichsten Österreicher, die über 69 Prozent des Gesamtvermögens privater Haushalte verfügen. Und über allem thront das Bankgeheimnis, das laut Fleissner mangels Erfassung des Vermögens von Steuerflüchtigen eine gerechte Verteilung unmöglich macht.

Österreich liegt in der EU bezüglich Armutsgefährdung von Kindern zwar vor Ländern wie Rumänien oder Ungarn, aber hinter Slowenien und der Tschechischen Republik. Die Folgen für die betroffenen Kinder sind schlechtere Gesundheit, höherer Drogenkonsum und höhere Inhaftierungsraten.

Das ist das Stichwort für die Präsidentin der Liga für Menschenrechte, Barbara Helige. Sie vermisst konkrete Ergebnisse der Task Force Jugendhaft, die von Justizministerin Beatrix Karl nach der bekannt gewordenen Vergewaltigung eines 14-jährigen U-Häftlings eingesetzt worden war. Zum Beispiel den Einsatz gelinderer Mittel an Stelle der U-Haft.

Helige spricht von der „absoluten Schutzpflicht des Staates“, auch hinter Gittern Sicherheit zu gewährleisten. Wobei der Staat diese Aufgabe bei der Anhaltung von Flüchtlingen an eine private Sicherheitsfirma abgibt, die vorbestrafte Mitarbeiter beschäftigt, wie die Menschenrechtsexpertin Angelika Watzl anprangert. Im Schubhaftzentrum Vordernberg, Steiermark, gibt es zwar eigene Berater über eine freiwillige Rückkehr der Flüchtlinge in ihre Heimat. Aber es existiert keine Beschwerdestelle, bei der sich die Schubhäftlinge zu Missständen der Unterbringung äußern könnten.

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Jedes vierte Kind kann nie Urlaub machen

Die Rechtsanwälte warnen vor der Gefahr einer Zwei-Klassen-Justiz, die sich angesichts des Umgangs der Behörden mit Menschen auftut, die Verfahrenshilfe bekommen.

Sozial Schwachen steht zwar ein vom Staat finanzierter Pflichtverteidiger zu, das Verhalten der Justiz diesem gegenüber sei aber oft bürokratisch und bürgerfeindlich. Das reicht von Problemen bei der Akteneinsicht über Verlegungen von Häftlingen ohne Benachrichtigung des Pflichtverteidigers bis zur kurzfristigen Anberaumung von Verhandlungen ohne Einräumung einer Vorbereitungszeit.

In ihrem jährlichen Wahrnehmungsbericht (heuer war es der 40.) beklagen die Anwälte auch die hohen Gerichtsgebühren, die erst mit 1. Oktober wieder um fünf Prozent angehoben wurden. Auch von Verfahren mit extrem langer Dauer wurde berichtet, wie etwa ein fünf Jahre anhaltender Sorgerechtsprozess, an dessen Ende die Kinder bereits volljährig waren.

Als neuen Justizminister wünscht sich der Präsident der Anwaltskammer, Rupert Wolff, jemanden, „der den Justizbetrieb kennt.“

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