Hoher Wellengang im Rafting-Dorado

Rafting auf der Salza: Beliebter Sport, gutes Geschäft für Anbieter. Ein neuer Bewerber sorgt aber für Ärger im beschaulichen Wildalpen
Anbieter wird Verstoß gegen Naturschutzrecht vorgeworfen, Firma beteuert: "Alles rechtskonform".

Smaragdgrüner Fluss, 55 Kilometer lang unverbaut, Trinkwasserqualität. So wird die Salza auf Homepages im Internet beschrieben. Kurzum, sie sei das Zentrum des Wildwassersports.

Tausende Gäste kommen pro Jahr zum Rafting oder Kajak fahren in die Obersteiermark. Ein gutes Geschäft, das sich jetzt auch die Firma "Magic Mountain" nicht entgehen lassen will und in Wildalpen Grundstücke der Bundesforste gepachtet hat: Outdoor-Aktivitäten wolle man anbieten, beschreibt Edgar Zrzavy, der Anwalt des Unternehmens. Ein Basiscamp in Fachwerk, einem Ortsteil von Wildalpen, steht bereits.

Allerdings kommt aus der Gemeinde heftiger Widerstand. Nicht nur, dass sich Anrainer über das "Disneyland" mokieren, Bürgermeisterin Karin Gulas, SPÖ, hält das Vorgehen auch für rechtswidrig: Denn das Wildalpener Salzatal stehe unter Naturschutz.

"Dieses Containerdorf steht zum Teil im Freiland, dort ist maximal die Nutzung als Holzlagerplatz vorgesehen. Da bedarf es einer Umwidmung", ärgert sich die Ortschefin. Doch "Magic Mountain" habe nie ein Projekt eingereicht, obwohl Hütten, Campingplätze und Gastronomie geplant seien. "Man hat zu mir gesagt, man geht über das Land und braucht die Gemeinde nicht. Aber Baubehörde sind wir."

Behörde hakt nach

Auch bei der Bezirkshauptmannschaft Liezen wurden die Beamten hellhörig. Bereits im August wurde die Firma aufgefordert, Unterlagen zu übermitteln, über Bauten, Sportarten, Gewerberechtigungen. "Erklären Sie uns, wieso meinen Sie, dass Sie keinerlei Bewilligungen benötigen?", hakte der zuständige Beamte in dem Schreiben nach. "Wieso ignorieren Sie offensichtliche gesetzliche Hindernisse?"

Auf Nachfrage in der Behörde heißt es, man könne zu einem laufenden Verfahren nichts sagen. Nur soviel: Es seien mehrere Rechtsbereiche betroffen, Wasserrecht und Gewerbe in der Bezirkshauptmannschaft, Naturschutz im Amt der Landesregierung, Schifffahrtsrecht falle in die Zuständigkeit des Landeshauptmannes, Baurecht sei Gemeindesache.

Gulas hat bereits versucht, die Bauten entfernen zu lassen. Allerdings fiel das in einen rechtlichen Graubereich: "Für eine Baustoppbescheid brauche ich ein Projekt, das vorliegt. Für einen Baubeseitigungsbescheid brauche ich das Land."

Doch im Büro des zuständigen Landesrates Gerhard Kurzmann, FPÖ, verweist man wiederum an die Gemeinde, sie sei Baubehörde. Naturschutzrechtlich habe "Magic Mountain" angekündigt, Unterlagen einzureichen. Bisher gäbe es dort auch nur Container, Zelte und Busse. "Das sind bewegliche Objekte. Es ist zu prüfen, ob sie vom Verbot in der Naturschutzgebietsverordnung, Bauwerke zu errichten, erfasst sind", heißt es .

Gesetz eingehalten

Rechtsanwalt Zrzavy versteht die Aufregung nicht. "Die Aktivitäten stehen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die Flächenwidmung wird eingehalten." Die Fragen des Naturschutzes seien "rechtskonform" eingehalten und mit Mitarbeiten des Landes "abgeklärt" worden. Um Rafting auf der Salza anzubieten, brauche es zudem keine Konzession.

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