Hannes Kartnig: Haftstrafe auf drei Jahre reduziert

Das Medieninteresse an Kartnig war am Mittwoch wieder groß.
Das Oberlandesgericht Graz setzte Strafe für den Ex-Sturm-Präsidenten herab, das Fußfesselverbot bleibt.

Ohne Justizwachebeamte an der Seite kommt Hannes Kartnig zehn Minuten vor Prozessbeginn in das Gerichtsgebäude. Bei der Berufungsverhandlung geht es um viel für den Ex-Präsidenten des SK Sturm: Vier Jahre und ein Monat Haft verhängte das Straflandesgericht Graz im November wegen eines Betrugsversuches am Land Steiermark.

Eineinhalb Stunden später erfährt Kartnig, dass er weniger lang sitzen muss: Ein Dreier-Senat des Oberlandesgerichts Graz reduzierte die Strafe auf drei Jahre unbedingt. So viel verhängte auch der Richter im allerersten Prozess 2012, der allerdings teilweise wiederholt werden musste.

Das Urteil ist rechtskräftig. Auch wenn dem Land kein direkter Schaden entstanden sein, habe Kartnig „die betrügerischen Handlungen vorgenommen, als schon das Ermittlungsverfahren lief“, begründet Richter Christoph Sutter. „Hier ist die kriminelle Energie anzusprechen. Sie sind im Zentrum des gesamten Geschehens gestanden.“

Kartnig nimmt das Urteil gefasst zur Kenntnis. Zuvor zeigt er sich im Schlusswort demütig. „Es tut mir wahnsinnig leid. Ich war naiv, blauäugig. Ich wollt’ den Grazern und den Steirern Freude mit unserem Fußball machen.“

Kartnig im Wandel der Zeit:

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STURM GRAZ FEIERT DEN MEISTERTITEL
Hannes Kartnig: Haftstrafe auf drei Jahre reduziert

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SCHUESSEL, KARTNIG UND RIESS-PASSER AM OPERNBALL
Hannes Kartnig: Haftstrafe auf drei Jahre reduziert

Hannes Kartnig
Hannes Kartnig: Haftstrafe auf drei Jahre reduziert

Hannes Kartnig vor einer Anhörung im Gericht.
Hannes Kartnig: Haftstrafe auf drei Jahre reduziert

Es geht ins Finale: Kartnig vor Gericht.
Hannes Kartnig: Haftstrafe auf drei Jahre reduziert

FUSSBALL: PROZESS GEGEN HANNES KARTNIG
Hannes Kartnig: Haftstrafe auf drei Jahre reduziert

BERUFUNGSVERHANDLUNG IM IM FALL KARTNIG UND SK ST
Hannes Kartnig: Haftstrafe auf drei Jahre reduziert

FUSSBALL: PROZESSAUFTAKT GEGEN HANNES KARTNIG IN G
Hannes Kartnig: Haftstrafe auf drei Jahre reduziert

FUSSBALL: PROZESSAUFTAKT GEGEN HANNES KARTNIG IN G
Hannes Kartnig: Haftstrafe auf drei Jahre reduziert

gericht,katnik,18-11-2014

Als polternder Sturm-Präsident schätzte er das Rampenlicht, nun mag er es nicht mehr. „Die Medien haben mich gelobt, nun verdammen sie mich leider.“ Er sei am Ende, sagt Kartnig. „Ich habe alles verloren, was ich aufgebaut habe, weil ich ein Fanatiker war. Aber ich habe niemandem ein Geld gestohlen.“

Derzeit verbüßt der Ex-Präsident des SK Sturm eine rechtskräftige Strafe von 15 Monaten unbedingt wegen Finanzvergehen, diese Haft ist im Oktober getilgt.

Seine Anträge auf bedingte Entlassung wurden von allen Instanzen abgewiesen. Kartnig wird „getrübtes Vollzugsverhalten“ vorgeworfen: Weil er im Vorjahr mit Fußfessel Oper und Restaurant besuchte, wurde der elektronischen Hausarrest gestrichen. Das OLG Graz legte auch weiterhin ein Fußfesselverbot fest.

Freigänger

Der 63-Jährige ist aber längst Freigänger und darf tagsüber arbeiten. Nur nachts muss er zurück ins Gefängnis. Dieses Privileg könnte auch trotz der weiteren drei Jahre unbedingter Haft aufrecht bleiben: „Ad hoc wird sich da vermutlich nicht viel ändern“, überlegt Manfred Ulrich, Sprecher der Justizanstalt Graz-Jakomini. „Wir müssen warten, bis die Vollzugsanordnung kommt, das kann einige Wochen dauern.“

Rechtskräftig ist auch die Geldstrafe von 5,5 Millionen Euro als Teil der Strafe aus dem Finanzprozess. Kartnig beteuert, er würde seine Grundstücke verkaufen, um zu zahlen. „Die Anteile meiner Firma kann die Finanz auch verwerten. Ich hab’ nix mehr.“

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