Hannes Kartnig bleibt in Haft

Hannes Kartnig bleibt in Haft
Das Oberlandesgericht Graz lehnte die bedingte Entlassung ab.

Auch beim Oberlandesgericht Graz drang Hannes Kartnig nicht durch: Der Ex-Präsident des SK Sturm darf nicht vorzeitig aus dem Gefängnis. Der 63-Jährige hatte bereits zwei Drittel seiner rechtskräftigen Haftstrafe von 15 Monaten verbüßt, sein Antrag auf bedingte Entlassung wurde vor drei Wochen vom Landesgericht Graz abgelehnt. Das Oberlandesgericht bestätigte nun die Entscheidung der ersten Instanz. So etwas beweise „getrübtes Vollzugsverhalten“.

Die Richtersenate in beiden Gerichten begründen das mit Kartnigs Verhalten zu der Zeit, in der er in elektronisch überwachtem Hausaarrest war: Er war mit der Fußfessel in der Oper und einem noblem Restaurant; das führte letztlich zum Widerruf des Hausarrest, Kartnig musste zurück in die Justizanstalt Graz-Jakomini.

Dort muss er nun die restlichen fünf Monate absitzen. Allerdings ist Kartnig bereits Freigänger: Er darf tagsüber zur Arbeit aus dem Gefängnis und muss nur noch nachts in der Zelle schlafen.

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