Handyortung hoch im Kurs: 794 Peilungen in halbem Jahr

Handyortung hoch im Kurs: 794 Peilungen in halbem Jahr
Grund für Neos-Anfrage war Befürchtung, dass es zu "grundlosen Eingriffen" in die Grundrechte kommt.

Durch die Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) ist seit 2008 die Handyortung (Abfrage von Standortdaten von Mobiltelefonen) in Österreich erlaubt. Justiz und Exekutive greifen bei ihren Ermittlungen immer öfter zu diesem Mittel. Allerdings werden die Standortabfragen erst seit Juni 2013 bundesweit statistisch erfasst. Wie eine Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von Neos-Mandatar Nikolaus Scherak durch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hervorgeht, haben alleine von Juni bis Dezember 2013 794 Handyortungen in Österreich stattgefunden.

Grund für die Anfrage der Neos war, dass die Fraktion befürchtet, dass es in Bezug auf Hausdurchsuchungen und Handyortungen auch zu "grundlosen Eingriffen" in die Grundrechte von Betroffenen kommt. Dem hält das Innenministerium entgegen, dass schon ein dringender Tatverdacht sowie ein Gerichtsbeschluss für eine Standortabfrage von Mobiltelefonen vorliegen muss.

Annaberg

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An dem Hauseck zerschellte das Projektil, das Roman B. tödlich traf
Auch in hochbrisanten Fällen wie dem Amoklauf von Annaberg im September 2013, bei dem drei Polizisten und ein Sanitäter erschossen wurden, griff die Exekutive auf die Möglichkeit der Handyortung zurück. Nachdem der Täter Alois H. mit einem Streifenwagen und einem darin befindlichen Beamten in unbekannte Richtung geflüchtet war, wurde versucht den Einsatzwagen mittels Ortung aufzustöbern.

Im Bundesländervergleich wurden die Standortdaten in Oberösterreich mit 161 Fällen am häufigsten abgefragt, es folgen Wien (123) und Niederösterreich (111). Auch bei Rettungseinsätzen hat die Peilung schon lebensrettende Dienste erwiesen. Gerade bei Suchaktionen nach vermissten Wanderern und Bergsteigern hat das zu Erfolgen geführt.

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