Handyabnahme nach Unfall: VCÖ für deutsches Modell

Handyabnahme nach Unfall: VCÖ für deutsches Modell
Abnahme des Mobiltelefons wäre auch hierzulande rechtlich möglich.

Seit Jahresbeginn sorgt die Kölner Polizei mit ihrer Praxis für Schlagzeilen: Die Exekutive kassiert bei Verkehrsunfällen mit Schwerverletzten die Handys ein, um zu kontrollieren, ob während des Crashs telefoniert wurde. "Wir wollen nicht wissen, mit wem telefoniert wurde, sondern nur wissen, ob das Handy zum Zeitpunkt des Unfalls benützt wurde", sagte Helmut Simon, der Leiter der Verkehrsdirektion von Nordrhein-Westfalen, dem Ö1-Morgenjournal.

Ein ähnliches Vorgehen in Österreich hält der Verkehrsclub Österreich, VCÖ, für sinnvoll. Die rechtliche Handhabe gibt es hierzulande. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaften können Mobiltelefone beschlagnahmt werden. Wie oft das passiert, ist allerdings unklar. Es gibt darüber keine Statistik.

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