Hakenkreuz auf Grab abgedeckt

Jahrelang sorgte das Nazi-Symbol auf einem Grab am Zentralfriedhof für Diskussionen. Seit kurzem ist es nicht mehr sichtbar.
Nach Strafdrohung der Polizei wurde NS-Symbol auf Grazer Friedhof unkenntlich gemacht.

Seit 1934 prangte das Hakenkreuz weithin sichtbar auf dem Grab am Grazer Zentralfriedhof: Eingemeißelt unter dem Namen eines SA-Sturmbannführers, der im Kampfe für Großdeutschland gefallen sei. Doch laut Abzeichengesetz ist es verboten, NS-Symbole öffentlich zu zeigen.

Die Grazer Polizei ging deshalb heuer im Februar dagegen vor. Sie drohte dem heutigen Besitzer des Grabes mit einer Strafe, da eine Übertretung des Gesetzes vermutet wurde. Bis zu 4000 Euro Strafe sind möglich.

So weit ließ es der in Deutschland lebende Mann aber nicht kommen: Das Hakenkreuz wurde von einem Steinmetz abgedeckt.

Die Debatte um das Nazi-Symbol ist damit für die Behörde beendet, betont Hofrat Gerhard Lecker von der Landespolizeidirektion. "Wir haben dem Betroffenen geschrieben und mitgeteilt, dass es Konsequenzen haben könnte, wenn das Hakenkreuz sichtbar ist. Darauf hat er reagiert." Der Deutsche ließ der Polizei Anfang April ein Schreiben samt kopierter Rechnung und Lieferschein eines Grazer Steinmetz’ zukommen. Mit "Erstaunen und Verwunderung" habe er den Brief der Polizei gelesen, merkte er an. "70 Jahre hat das niemanden gestört, jetzt auf einmal? Weder Sie noch ich können das Rad der Geschichte zurückdrehen." Dennoch habe er einen Experten beauftragt, das Symbol zu bedecken.

Ermittlungen

Immer wieder sorgte das Hakenkreuz für mediale Aufregung, auch international. Historiker und Juristen beschäftigten sich seit vielen Jahren damit. Künstler verdeckten es 2006 mit einer Tafel, doch sie wurde entfernt, da es um Privatbesitz geht. Zwei Mal ermittelte die Staatsanwaltschaft Graz, allerdings nach dem Verbotsgesetz. Doch die Verfahren wurden eingestellt, weil kein Verstoß gegen dieses Gesetz entdeckt werden konnte.

Die Polizei wiederum ging nach dem Abzeichengesetz vor, das unter das Verwaltungsstrafrecht fällt. Knifflig war der Fall aber wegen des Umstands, dass es sich um eine zeitgenössische Darstellung handelte. Doch die Rechtsauffassung der Polizeijuristen war eindeutig: Auch, wenn das Hakenkreuz auf einem historischen Grabstein sei, gelte das Verbot, eine solches Zeichen zur Schau zu stellen.

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