Haftstrafe per Organmandat: Richter und Anwälte dagegen

Haftstrafe per Organmandat: Richter und Anwälte dagegen
Richter sollen Geld- oder auch Haftstrafen bis zu einem Jahr ohne Prozess schriftlich zu verhängen können.

Die Reformpläne zur Strafprozessreform von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) sorgen unter Richtern und Rechtsanwälten weiter für Unmut. Das neue Mandatsverfahren geht ihnen zu weit. Die Staatsanwälte wiederum stehen dem Zeitlimit für Ermittlungen skeptisch gegenüber. Eine "strikte Frist" ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls lehnen sie ab.

Die Richtervereinigung hat mit dem Zeitlimit kein Problem. Auch im Hinblick auf die Belastungen für den Verdächtigen sei der Abschluss von Ermittlungen binnen drei Jahren – wenn möglich – geboten, sagte Präsident Werner Zinkl. Das Zeit-Limit soll am 1. Jänner 2015 in Kraft treten, aber erst für die danach aufgenommenen Ermittlungen gelten.

Nicht zufrieden ist Zinkl – ebenso wie Anwaltspräsident Rupert Wolff – mit dem geplanten Mandatsverfahren für kleinere Delikte. Brandstetter habe damit zwar eine Forderung der Richterschaft aufgenommen, aber das Vorhaben gehe zu weit, ist Zinkl auch "verärgert", dass der Justizminister seinen Plan präsentiert habe ohne vorher Gespräch mit den Standesvertretern zu sprechen.

Bedenklich

Der Entwurf sieht vor, dass Verfahren mit Strafen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne mündliche Verhandlung mit einer Strafverfügung des Richters beendet werden. Für Zinkl ist es bedenklich, "wenn eine längere Freiheitsstrafe ohne Verfahren per Strafverfügung verhängt werden kann".

Wolff steht dem ganzen "Schnellverfahren" skeptisch gegenüber. Nur um Verfahren schnell zu Ende zu bringen und Gerichte zu entlasten, "nimmt man ein Stück Rechtsstaat weg". Aber "ein Rechtsstaat muss es sich leisten, in einem geordneten Verfahren über das Schicksal seiner Bürger zu entscheiden".

Kommentare