Prozess: Opfer nach Jagdunfall im Wachkoma

Symbobild
Graz: Ein Jäger hatte bei einer Treibjagd auf einen Hasen gezielt und einen Kollegen getroffen.

Ein schwerer Jagdunfall, der sich vor einem Jahr in der Steiermark ereignet hat, beschäftigte am Montag in Graz das Gericht. Ein Jäger hatte auf einen Hasen gezielt und einen Kollegen getroffen, der schwer verletzt wurde und sich seither im Wachkoma befindet. Der Unglücksschütze und ein Treiber mussten sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Der 36-jährige Jäger bekannte sich schuldig, der zweite Angeklagte nicht. Richter Helmut Wlasak versuchte stundenlang, den Gesetzen einer Treibjagd auf die Spur zu kommen, was sich jedoch als äußerst schwierig erwies. Geklärt wurde nur, dass im Februar 2013 eine Treibjagd stattgefunden hat, und dass der Fehler offenbar in der Kommunikation gelegen war.

Zunächst befanden sich alle Jäger in einer Reihe und verhielten sich vorschriftsmäßig. Dann wurden zwei Hasen geschossen, es kam zu den üblichen Jagdstopps, um die Tiere aufzusammeln. Dann dürfte der verhängnisvolle Irrtum passiert sein, denn als es weiterging, konnte der Angeklagte den Jäger rechts von ihm weder sehen noch hören.

"Kapitaler Fehler"

"Hätten Sie da nicht reagieren müssen?", fragte der Richter. "Ich habe angenommen, dass er da ist", antwortete der Beschuldigte. "Das war wahrscheinlich der kapitale Fehler", meinte der Richter, als der Mann schilderte, wie er auf einen Hasen im Gebüsch zielte. "Das ist ein Wahnsinn, ich muss meinen Nachbarn sehen oder hören. Aber sie haben in Wirklichkeit nicht gewusst, wo er ist?". "Nein", gab der Angeklagte zu.

Er drückte ab, und im gleich Moment rief sein anderer Nachbar noch: "Aufpassen, der Karli". Doch es war zu spät, der Schuss hatte bereits das Opfer getroffen. "Wer hat mich angeschossen?", tönte es aus dem Dickicht, und da wurde allen klar, was passiert war.

Um den genauen Hergang zu klären wurden zahlreiche Zeugen geladen, die auch am kommenden Mittwoch (5.2.) einvernommen werden.

Ein Urteil soll es frühestens am 11. Februar geben.

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