Graz: Lebenslang für Mord an Ex-Freundin

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der 31-Jährigen wurde als zurechnungsfähig eingestuft und gestand.

Im Graz Straflandesgericht ist am Dienstag der Prozess gegen einen 31-Jährigen fortgesetzt worden, der heuer im Jänner seine Ex-Freundin getötet haben soll. Das Urteil lautete schließlich auf lebenslange Haft. Der Mann wurde als zurechnungsfähig eingestuft und war geständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner hatte den Angeklagten als zurechnungsfähig bezeichnet. Nach Meinung der Gutachterin war es "absolut keine Tat aus dem Affekt", denn der Beschuldigte habe alles genau geplant.

Laut Kastner leidet der Angeklagte unter keinen schweren psychischen Erkrankungen, nur eine "depressive Verstimmung" sei bei ihm feststellbar gewesen. "Er hat mit aller Macht an ihr festgehalten", beschrieb die Gutachterin. Diese Besessenheit hat dann auch zur Tat geführt. "Er dürfte nie gezweifelt haben. Er war sehr, sehr entschlossen", schilderte sie.

"So wenig Reue unmittelbar danach, das ist doch eher die Ausnahme?", fragte Richter Martin Wolf. "Er war einzementiert in seiner Selbstrechtfertigung", meinte die Psychiaterin. "Die Sache war für ihn abgeschlossen und in den wesentlichen Aspekten für ihn auch erledigt", antwortete Kastner.

Laut Anklage konnte der Mann das Beziehungsende nicht verkraften. Eine frühere Nachbarin beteuerte, er sei immer "nett und hilfsbereit" gewesen. Der Verdächtige war von Anfang an geständig.

Das Opfer, eine 25-jährige Frau, hatte sich schon mehr als ein Jahr vor ihrem Tod vom Angeklagten getrennt. Sie wollte wieder heiraten, was ihr Ex-Freund offenbar nicht verkraftete. "Sie hat ein glückliches Leben gehabt, und das hat er ihr nicht gegönnt", erklärte Staatsanwältin Katharina Tauschmann. Er suchte die Putzfrau an ihrem Arbeitsplatz auf, dabei kam es zum Kampf. Laut Gerichtsmedizinerin Regina Gatternig schlug er seiner früheren Lebensgefährtin auf den Kopf und würgte sie. Als er ihr die tödlichen Messerstiche versetzte, muss sie bereits das Bewusstsein verloren haben, denn es fanden sich keine Abwehrverletzungen.

Kommentare