Verfassungsschutz bekommt mehr Kompetenzen

Johanna Mikl-Leitner will Befügnisse des Verfassungsschutzes ausweiten
Zentrales System für verstärkten Einsatz von V-Leuten. Gesetzesnovelle ab morgen in Begutachtung.

Der österreichische Verfassungsschutz wird künftig mit einem "Polizeilichen Staatsschutzgesetz" geregelt. Dabei soll etwa mit einem zentralen System für V-Leute gegen Terroristen, aber auch Links- und Rechtsextreme vorgegangen werden. Diese Personen liefern den rund 500 Beamten Informationen gegen Geld, dürfen selbst aber nicht an strafbaren Handlungen mitwirken. "Wir wollen keine Personen, die im Minenfeld der Straftaten unterwegs sind", erklärt Peter Gridling, Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Bei Ermittlungen in speziellen ethnischen Tätergruppen wären Ermittlungen aber nur mit V-Leuten möglich, betont Konrad Kogler, Generaldirektor für öffentliche Sicherheit.

Diese Neuerungen sieht jedenfalls eine Gesetzesnovelle vor, die von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner am morgigen Mittwoch in Begutachtung geschickt wird. Zwei-Drittel-Mehrheit ist dafür keine notwendig, die SPÖ soll bereits ihre Zustimmung signalisiert haben. Mikl-Leitner spricht von einem "Balanceakt zwischen Freiheit und Sicherheit". Wichtig sei, dass künftig auch bereits im Vorfeld bei staatsgefährdenden Angriffen ermittelt werden kann.

Kennzeichen-Erkennung

In der Novelle werden auch weitere neue Kompetenzen der Verfassungsschützer aufgelistet, etwa das Verwenden von Kennzeichen-Erkennungssoftware oder das Ausforschen von Computer-IP-Adressen. Um mit diesen Maßnahmen tätig zu werden müsse es einen "verfassungsgefährdenden Angriff" geben. Industriespionage etwa falle darunter, Motorradrocker beispielsweise nicht, erklärte Gridling. Speziell die Terrorgefahr soll damit ins Visier genommen werden.

Das BVT wird zu einem Hybriden - es bekommt zwar geheimdienstliche Kompetenzen, bleibt aber eine polizeiliche Sicherheitsbehörde, betont die Innenministerin. Die Beamten bekommen allerdings erweiterte Befügnisse gegenüber den "normalen" Polizisten und dürfen auf die geheimen Informationen zugreifen und diese speziellen Ermittlungsmaßnahmen verwenden. Mikl-Leitner: "Je größer die Gefahr ist, desto mehr Befugnisse gibt es." Künftig muss etwa auch der Rechtschutzbeauftragte im Innenministerium bei "Gefahr im Verzug" kontaktiert werden und kann nicht mehr umgangen werden.

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