Geldstrafe und bedingte Haft für Olivers Vater

APA13090804-2 - 06062013 - GRAZ - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT CI - Der angeklagte Kindsvater Thomas S. vor der Prozessneuauflage wegen Kindesentziehung und Nötigung im Fall Oliver am Donnerstag, 06. Juni 2013, am Straflandesgericht in Graz. APA-FOTO: ERWIN SCHERIAU
Der Däne muss nun 7.200 Euro zahlen, dafür wurde die bedingte Haft auf sechs Monate reduziert.

Der Angeklagte kommt diesmal nicht nach Graz. „Er muss auf den Oliver aufpassen, er kann keinen Ersatz besorgen“, richtet Anwalt Jürgen Mertens den Richtern aus. Auch Olivers Mutter Marion Weilharter bleibt zu Hause. „Sie will sich das nicht antun“, begründet Anwältin Britta Schönhart.

Also wird ohne Olivers Eltern verhandelt, jenem mittlerweile sechsjährigen Buben, der im April 2012 aus Österreich weggebracht wurde. Sein Vater Thomas S., 44, schnappte ihn vor dem Kindergarten und fuhr mit ihm nach Dänemark. „Er hat sich als Vater innerlich dazu gedrängt gefühlt“, lässt Anwalt Mertens wissen, schließlich habe S. in Dänemark die Obsorge über Oliver. Österreichische Gerichte sprachen das Sorgerecht jedoch Olivers Grazer Mutter zu.

„Selbstjustiz“

Doch Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Graz geht es nicht darum, sondern um Kindesentziehung, für die S. in erster Instanz zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt wurde. „Hier wurde Selbstjustiz geübt“, begründet Oberstaatsanwalt Erich Leitner die Forderung, zumindest eine unbedingte Geldstrafe zu verhängen, wenn nicht gar eine nur teilbedingte Haft.

Olivers Kontakt zu seiner Mutter ist sporadisch. „Im August haben sie geskypt“, berichtet Anwältin Schönhart. „Im Juni wollte ihn seine Mutter besuchen, aber sie wurde unter Androhung von Polizeigewalt verjagt.“ Die Juristin fordert 183.131,15 Euro an Schmerzengeld, Verdienstentgang, Anwalts- und Reisekosten, weil ihre Mandantin seit Olivers Verlust unter Albträumen und Panikattacken leide.

Damit blitzt sie bei Richter David Greller ab, auch wenn er zugesteht, dass „eine Mutter ihr Kind seit 18 Monaten nicht mehr sieht“. Die Strafhöhe bleibt gleich, ein Teil wird jedoch umgewandelt: Zu sechs Monaten bedingter Haft erhält der Däne 7200 Euro unbedingte Geldstrafe, berechnet aus seinem Einkommen und 360 Tagessätzen, der höchstmöglichen Anzahl. „Das ist maßgeblich, denn zur Selbstjustiz greifen geht nicht“, betont Greller.

Das Urteil ist damit rechtskräftig, aber das ändert nichts an Olivers Aufenthaltsort Dänemark.

Kommentare