Geldstrafe gegen Ex-Minister aufgehoben

Der damalige Minister Darabos bekam den Strafbescheid.
Fast drei Jahre lang beschäftigte der Fall über eine Buße von 410 Euro für eine Küche die Instanzen.

Schmutzige Wände im Frühstückssaal, dreckige Böden in einem Regal und eine Staubschicht in dem Raum, in dem Lebensmittel aufbewahrt wurden: Die Bezirkshauptmannschaft Murtal fand in der Küche des Truppenübungsplatzes Seethaler Alpe wenig geschmackige Zutaten und stellte wegen Übertretungen nach dem Lebensmittelsicherheitsgesetz einen Strafbescheid aus.

Allerdings ging das Schriftstück nicht an den zuständigen Soldaten, der die Küche unter sich hatte oder den Kommandanten der Einheit, sondern an den Verteidigungsminister persönlich: Weil zum Zeitpunkt der Inspektion noch Norbert Darabos im Amt war, wurde der SPÖ-Politiker aufgefordert, 410 Euro Geldstrafe zu begleichen. Andernfalls drohe eine Ersatz-Arreststrafe.

Detaillierte Liste

Fast drei Jahre lang beschäftigte der kuriose Fall die Behörden. Die verschmutzte Küche fiel im Oktober 2012 auf, das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft folgte am 8. Jänner 2014. Detailliert wurden die Verfehlungen darin beschrieben. So seien die Wände, in dem das Frühstück für die Soldaten zubereitet werde, verschmutzt. Die Wand hinter der Wurstschneidemaschine sei nicht abwaschbar. In der Tür zum Magazin sei ein Belüftungsschlitz bloß mit einem Insektengitter abgedeckt: Doch der Staub, der im Zuge eines Umbaus entstanden sei, sei in den Raum gelangt. Außerdem seien keine Nachweise vorgelegt worden, wonach das Personal in Hygieneangelegenheiten geschult worden wäre.

Das Landesverwaltungsgericht Steiermark wies die Beschwerde gegen diesen Strafbescheid heuer ab. Das Verteidigungsministerium ging danach bis zum Höchstgericht: Es sei einem Minister schließlich nicht möglich oder zumutbar, in jeder Truppenküche die Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften zu kontrollieren, lautete die Begründung. Immerhin gäbe es in Ministerium 200 zeichnungsberechtigte Organe und innerhalb der Militärhierarchie eigene Verantwortliche für Feld- und Kasernenküchen.

Nicht verantwortlich

Der Verfassungsgerichtshof gab dem Ex-Minister vor kurzem recht und hob den Bescheid auf. Die Truppenküche sei Teil des Heeres, das falle in die Hoheitsverwaltung und da gäbe es schon rein gesetzlich keine "Verantwortlichkeit von obersten Organen im Bereich des Verwaltungsstrafrechts". Seitens der Bezirkshauptmannschaft hieß es am Freitag, es habe damals intern für diesen Bereich keinen Verantwortlichen gegeben: "Da hat es eben den Minister getroffen."

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