Gebühren für Sonderklasse: Patient muss nicht zahlen

Lkh Graz
Krankenanstaltengesellschaft muss nach Rechtsstreit Kosten selbst tragen.

Akute Nierenkolik, Operation nötig: In dem Zustand wurde ein Mann in das LKH Graz eingeliefert und in einem Sonderklasse-Zimmer untergebracht.

Die Operation verlief gut, der Steirer durfte nach drei Tagen wieder heim. Allerdings brauchte es fast zwei Jahre, um festzustellen, wer die Kosten von 2262 Euro und 99 Cent für das Sonderklassen-Zimmer zu tragen hat: Die Krankenanstaltengesellschaft (KAGES) selbst.

Das mag seltsam klingen, hat aber seinen Grund, wie der Verwaltungsgerichtshof jüngst festhielt. Der Patient, Angestellter der Medizinischen Uni Graz, forderte zwar die teurere Unterbringung. Allerdings fragte er bei der Einlieferung am 27. September 2014 explizit, ob er als Bediensteter der Med Uni ebenso begünstigt in der Sonderklasse liegen dürfe wie KAGES-Mitarbeiter. Antwort habe er keine bekommen.

Vordatiert

Erst am 29. September seien ihm die Regeln schriftlich übergeben worden. Auffällig dabei: Auf dem Computerausdruck sei das Datum von einer Schwester händisch ausgebessert worden, nämlich auf den Tag der Einlieferung rückdatiert.

Als er schließlich die Rechnung von knapp über 2300 Euro erhielt, klagte der Patient. Vor dem Landesverwaltungsgericht Steiermark gab es noch einen Rückschlag, dort gab man der KAGES recht. Der Verwaltungsgerichtshof hob den Bescheid nun in letzter Instanz wegen Rechtswidrigkeit auf: Eine Verpflichtungserklärung vom 29. September kann nicht wirksam die vor dem 29. September liegenden Tage erfassen. Außerdem sei es einem durchschnittlichen Patienten bei bloß mündlicher Darlegung der verschiedenen Gebühren und Zuschläge nicht zumutbar, über Ja oder Nein zur Sonderklasse zu entscheiden.

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