Franzose soll 17-Jährige vergewaltigt haben

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Der Prozess gegen den 38-Jährigen startet am 30. März am Landesgericht Salzburg.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat Anklage gegen einen 38-jährigen Franzosen erhoben, der am 8. August 2015 eine 17-Jährige am Salzach-Treppelweg bei Hallein gleich dreimal vergewaltigt haben soll. Der Prozess gegen den bisher nicht geständigen Mann findet am 30. März am Landesgericht Salzburg statt. Der Mann wurde Ende Dezember von Italien nach Salzburg ausgeliefert.

DNA und Fingerabdruck führten zum Beschuldigten

Sowohl Täter als auch Opfer waren damals mit dem Fahrrad entlang der Salzach unterwegs. Der Beschuldigte soll das Mädchen gegen 18.30 Uhr am Geh- und Radweg zu Sturz gebracht, ins Gebüsch gezerrt und dort vergewaltigt haben. Als ein Fußgänger vorbeikam, konnte sich das Opfer befreien. Der Täter machte sich mit dem Rad aus dem Staub. Ein DNA-Abgleich und ein Fingerabdruck brachte die Ermittler bald auf die Spur des Verdächtigen.

Internationale Fahndung

Die internationale Fahndung war erfolgreich: Italienische Carabinieri nahmen den Mann rumänischer Herkunft Ende September in Rom fest. Ein Abgleich in internationalen Datenbanken führte zu Treffern in Spanien, Dänemark und Frankreich, wo der Franzose wegen Eigentumsdelikten aufgefallen ist. Der Gelegenheitsarbeiter soll in Rumänien sechsmal vor Gericht gestanden sein, davon viermal wegen Diebstahls. Seit 29. Dezember sitzt er in der Salzburger Justizanstalt Puch-Urstein in Untersuchungshaft.

Verdächtigter: Mädchen sei einverstanden gewesen

Der Angeklagte war laut der stellvertretenden Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburger, Barbara Fischer, am 28. Juli nach Österreich gereist, um Arbeit als Lkw-Fahrer zu suchen. Er soll in einem Park in der Stadt Salzburg genächtigt haben. Angeblich wollte er beim Treppelweg an der Salzach ein Zelt aufstellen. In seiner Beschuldigteneinvernahme stritt der Mann einen Sexualverkehr mit dem Mädchen zwar nicht ab, meinte aber, die 17-Jährige sei damit einverstanden gewesen und habe Geld dafür verlangt. Doch die Angaben des Mädchens seien absolut glaubhaft, sagte die Staatsanwältin zur APA.

Der Schöffen-Prozess am Landesgericht Salzburg wird von Richter Roland Finster geleitet. Die Verhandlung im Saal E17 beginnt um 9.00 Uhr.

Kommentare