Flüchtlingsquartier: Antrag von Schellhorn abgewiesen

NEOS-Mandatar Sepp Schellhorn.
Streit um Flüchtlingsunterkunft in Bad Gastein. NEOS-Mandatar und Gastronom legt Rekurs ein.

Das Land Salzburg muss die Flüchtlingsunterkunft des Gastronomen und NEOS-Politikers Sepp Schellhorn in Gastein nicht weiter fördern. Ein entsprechender Antrag auf einstweilige Verfügung wurde vom Salzburger Landesgericht abgelehnt. Schellhorn legt Berufung ein.

Hintergrund ist ein Streit zwischen Schellhorn und dem Bad Gasteiner Bürgermeister, der die Flüchtlingsunterkunft in seiner Gemeinde nur bis Ende November akzeptiert. Zu diesem Zeitpunkt läuft der Vertrag mit Schellhorn aus und er wird auf Druck von Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) auch nicht verlängert, da dieser dem Ortschef im Wort ist. Schellhorn wollte ursprünglich ein neues Haus als Flüchtlingsunterkunft etablieren, da die ursprüngliche Unterkunft als Personalhaus in der Winter-Saison benötigt wird.

In Schellhorns Klage war nun argumentiert worden, dass die laufenden Kosten für die rund 40 Flüchtlinge ohne die Unterstützung des Landes nicht tragbar seien. Ohne seine Unterkunft drohe den Asylwerbern Obdachlosigkeit. Überdies wird darauf hingewiesen, dass das Land seine Verpflichtungen zur Unterbringung von Asylwerbern bei weitem nicht erfülle.

Das Gericht meint jedoch, dass der für eine Verfügung notwendige unwiederbringliche Schaden nicht belegt worden sei. Zudem bestehe für die klagende Partei eine zumutbare Ausweichmöglichkeit durch die Beendigung der Unterbringung. Dem Land Salzburg stehe es wiederum frei, die Flüchtlinge anderweitig unterzubringen.

Schellhorn wird Rekurs gegen den Beschluss einlegen, da das Gericht gar nicht festgestellt (und gar nicht geprüft) habe, ob die Bewohner anderen Quartieren zugeteilt worden wären. Immer mehr Asylanträge würden in Salzburg gesellt - und nach wie vor fehlten über 400 Quartiere.

Kommentare