Firmenfehde: Vertreter der Konkurrenz durchsuchten Betrieb

Die Hausdurchsuchung (Symbolfoto) ist laut Gericht aus dem Ruder gelaufen
Polizei durchsuchte mit Vertretern der Konkurrenz einen Tiroler Industriebetrieb. Der erhob Beschwerde und bekam Recht.

Es sind schwere Geschütze, die der Tiroler Gasmotorenhersteller GE Jenbacher gegen eine Reihe von ehemaligen Mitarbeitern aufgefahren hat. Die haben sich nach ihrem Ausscheiden bei der Tochtergesellschaft des US-Konzerns General Electric selbstständig gemacht bzw. bei dem neuen Unternehmen angeheuert. Im Jänner dieses Jahres stand die Kriminalpolizei vor der Firmenzentrale des neuen Betriebs, begleitet von mehreren Vertretern der GE Jenbacher.

Die folgende Hausdurchsuchung hat nun das Landesverwaltungsgericht (LVwG) beschäftigt. Dort hatte sich der gefilzte Produktionsbetrieb beschwert und Recht bekommen. Denn die Razzia ist der Erkenntnis zu Folge ordentlich aus dem Ruder gelaufen. Denn das Heft hatten dabei offenbar Abgesandte von GE Jenbacher in der Hand.

Anlass für die Durchsuchung war einerseits eine Anzeige der GE Jenbacher bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck: "Es geht um den Verdacht der Untreue gegen zwei ehemalige Mitarbeiter. Die Ermittlungen laufen noch", sagt Hansjörg Mayr, Sprecher der Anklagebehörde. Gleichzeitig hat der Jenbacher Hightech-Betrieb aber auch Privatanklagen mit anders lautenden Vorwürfen gegen weitere bei dem Mitbewerber tätige Ex-Mitarbeiter erhoben und damit, wie auch die Staatsanwaltschaft, eine Hausdurchsuchung erwirkt. Das Landeskriminalamt durfte dazu laut Gerichtsbeschluss einen EDV-Experten von GE Jenbacher beiziehen.

Allerdings hätten eine ganze Reihe von Mitarbeitern der klagenden Firma an der Durchsuchung mitgewirkt, stellte das LVwG fest. Das stößt sich insbesondere an der Rolle, die dabei ein Jurist von GE Jenbacher gespielt habe. Der habe u.a. Fotos von einem privaten eMail-Verkehr gemacht, den er gefunden hätte. Die Vertreter der Privatklägerin hätten weithinausgehend über die Grundlagen der gerichtlichen Anordnung Unterlagen eingesehen, heißt es weiter. Dadurch seien tiefe Einblicke in die geschäftlichen Bereiche des durchsuchten Unternehmens erlangt worden.

Das LVwG stellt klar,dass ausschließlich Sicherheitsbehörden "für die Vollziehung der kriminalpolizeilichen Maßnahmen zuständig" sind. Darüber hinaus sieht es auch die Durchsuchung einer Produktionshalle durch die Beamten als nicht rechtmäßig an, da diese nicht von der gerichtlichen Anordnung umfasst war.

Firmen schweigen

Beim Hightech-Betrieb GE Jenbacher, der mit mehr als 1500 Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber Tirols ist, will man sich zu dem Clinch mit den ehemaligen Angestellten nicht äußern: "Das ist ein laufendes Verfahren. Darum können wir keine Auskunft erteilen", sagte Unternehmenssprecherin Kerstin Lienbacher auf Anfrage. Und auch die ins Fadenkreuz geratene Firma will sich vorerst bedeckt halten.

Fraglich bleibt indes, welche Konsequenzen der Rüffel des Landesverwaltungsgerichts hat. "Ich gehe nicht davon aus, dass die Entscheidung Einfluss auf gerichtliche Verfahren hat", meint jedenfalls Staatsanwaltschaftssprecher Mayr. Unklar ist bis auf Weiteres, ob es überhaupt zu einer Anklage in der Causa kommen wird.

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