EuGH kippt Klage gegen Kraftwerk Schwarze Sulm

Schwarze Sulm: Klage abgewiesen
Die EU-Kommission hatte wegen Verschlechterung der Wasserqualität geklagt.

Die Befürworter des Kraftwerkbaus an der Schwarzen Sulm in der Steiermark haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Sieg errungen. Der Gerichtshof hat eine Klage der EU-Kommission gegen Österreich am Mittwoch abgewiesen.

Die EU-Behörde hatte Österreich vorgeworfen, im Jahr 2007 den Bau des Wasserkraftwerks bewilligt zu haben, obwohl er laut Bewilligungsbescheid zu einer Verschlechterung der Wasserqualität führen werde.

Die EU-Kommission stützte sich dabei auf die Vorwirkung des Verschlechterungsverbots der Wasserrahmenrichtlinie und vertritt die Auffassung, das Vorhaben an dem bisher weitgehend unberührten Oberlauf der Schwarzen Sulm sei nicht gerechtfertigt.

Im September 2015 kam die Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Juliane Kokott, in einem Gutachten zu dem Schluss, die Klage der EU-Kommission gegen Österreich abzuweisen. Doch diese Meinung ist für den Europäischen Gerichtshof nicht bindend.

EuGH kippt Klage gegen Kraftwerk Schwarze Sulm
Karte Südweststeiermark, Projektgebiet GRAFIK 0537-16, 88 x 55 mm

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