Ermittlungen gegen Mutter des toten Babys

Ein zwei Monate altes Baby ist am Freitag, 13. März 2015 in Kärnten im Klinikum Klagenfurt allem Anschein nach an den Folgen von Misshandlung gestorben.
Verdacht der Misshandlung mit Todesfolge in Klagenfurt. Lückenlose Untersuchung erfolgt.

Drastische Wende im Fall jenes zwei Monate alten Babys, das vor drei Wochen in Klagenfurt gestorben ist: Der 23-jährige Vater des Mädchens wurde bekanntlich wegen des Verdachts der Misshandlung mit Todesfolge festgenommen. Jetzt bestätigte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gegenüber dem KURIER, dass wegen desselben Verdachts auch gegen die Mutter des Kindes ermittelt werde, "um den Fall umfassend und lückenlos aufzuarbeiten", wie es heißt.

"Schweres Schütteltrauma mit Todesfolge" – so lautete die Diagnose der Ärzte im Klinikum Klagenfurt. Der Vater wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft sofort festgenommen. Das Landeskriminalamt ermittelt seitdem gegen ihn wegen Quälens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen mit Todesfolge. Der Paragraf 92 des Strafgesetzbuches sieht in Absatz drei für einen solchen Fall eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren Haft vor. Hieß es anfangs, die 27-jährige Mutter habe geschlafen, während der Vater mit dem Mädchen alleine gewesen sei, so ist die Faktenlage offensichtlich nicht so eindeutig. "Wir ermitteln in alle Richtungen, also auch gegen die Mutter – und zwar wegen des selben Verdachts. Der Fall ist umfassend zu klären und aufzuarbeiten", sagt Staatsanwaltschafts-Sprecherin Antoinette Tröster.

Bekanntlich wurde die Rolle der Jugendwohlfahrt, die die Familie rund ein Jahr lang betreute, ebenfalls hinterfragt. "Diesbezüglich wurden jedoch keine Ermittlungen eingeleitet", betont sie.

Schwester entlassen

Die sechsjährige Halbschwester des Babys wurde unterdessen aus der Kinderpsychiatrie des Klinikums Klagenfurt entlassen, sie befindet sich in der Obhut der Großmutter. "Es gibt keinerlei Hinweise, dass ihr ebenfalls physische oder psychische Gewalt zugefügt wurde", teilt die Leiterin der Jugendwohlfahrt, Christine Gaschler-Andreasch, mit.

Die Mutter habe zwar noch das Sorgerecht, wäre jedoch einverstanden gewesen, dies vorübergehend der Großmutter zu verantworten. "Die beiden wohnen nicht mehr unter einem Dach", sagt Gaschler-Andreasch. Auch der leibliche Vater wolle sich nun um das Sorgerecht für das sechsjährige Mädchen bemühen.

Kommentare