Drohnen auf Kollisionskurs mit den Rettern

Drohnen stellen ein Risiko für Rettungshelikopter dar.
In London krachte eine Drohne in ein Passagierflugzeug. In Österreich gab es drei Beinahe-Crashs mit Rettungshubschraubern.

Beim Anflug auf den Flughafen London-Heathrow ist eine Passagiermaschine der British Airways mit einer ferngesteuerten Drohne zusammengekracht. Der Vorfall verlief zum Glück glimpflich. Die Maschine konnte ohne Probleme landen.

Unfälle wie diesen gibt es mittlerweile auch in Österreich. Alleine bei der ÖAMTC-Flugrettung kam es im vergangenen Jahr gleich zu mehreren lebensgefährlichen Begegnungen mit Drohnen. Drei „Near Miss“ – wie die Beinahe-Kollisionen zweier Luftfahrzeuge bezeichnet werden – sind bei der Christophorus-Flotte dokumentiert.

Drohnen auf Kollisionskurs mit den Rettern
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„Angesichts der rasant zunehmenden Zahl an Drohnen, die herumfliegen, ist es bei uns ein akutes Thema. Ich war in den vergangenen Tagen bei einer Sicherheitsschulung bei Airbus, wo die Sache auch diskutiert wurde“, erklärt der Pilot und „Flight Safety Manager“ der ÖAMTC-Flugrettung, Klaus Egger.

Dunkelziffer

Wer in Österreich eine Drohne mit mehr als 250 Gramm Gewicht fliegen möchte, benötigt dafür eine luftfahrtrechtliche Bewilligung der Austro Control (siehe Bericht unten). 500 solcher Anträge wurden im vergangenen Jahr gestellt, die Zahl jener, die ohne Genehmigung fliegt, wird aber auf ein Vielfaches geschätzt. Der ÖAMTC bemerkt jedenfalls eine deutliche Zunahme unangenehmer Kontakte in der Luft. In gleich drei Bundesländern befanden sich im vergangenen Jahr ein Rettungshubschrauber und eine Drohne auf Kollisionskurs. „Es gab in Vorarlberg, Tirol und in Niederösterreich Beinahe-Zusammenstöße, die wir dokumentiert haben“, sagt ÖAMTC-Sprecher Ralph Schüller.

In einem Fall hatte der Pilot der Drohne eine Bewilligung der Austro Control. „Einer hatte keine Genehmigung, da konnte der Betreiber aber ausgeforscht werden. Die Sache wurde dann im Gespräch geklärt“, so Schüller. Der dritte Fall betraf ein Modellflugzeug.

Es sei ganz wichtig, an der Bewusstseinsbildung zu arbeiten. „Die Leute nehmen mit einer Drohne am Luftfahrtgeschehen teil. Ich glaube, vielen ist gar nicht bewusst, was sie im Ernstfall anrichten können“, warnt Egger.

Gerade Rettungshubschrauber seien deshalb besonders gefährdet, weil sie im Gegensatz zu Flugzeugen in denselben Höhen operieren wie Drohnen. „Die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter“, erklärt der Sprecher der Austro Control, Markus Pohanka.

David gegen Goliath

Während ein Zusammenstoß mit einem riesigen Passagierjet für das Flugzeug in den meisten Fällen wohl ohne Beschädigungen endet, könnte eine Berührung mit einem Rettungshubschrauber schon fataler ausgehen. Laut Egger sind daher alle Piloten der Flotte auf das Thema sensibilisiert. „Wir können aber nicht mehr machen, als aufmerksam die Umgebung zu beobachten“, sagen die Piloten.

Logistisch gäbe es derzeit keine Möglichkeit, die Crews der verschiedenen Hubschrauber-Standorte über angemeldete Drohnenflüge in ihrem Einsatzgebiet zu informieren. Dafür sei die Zahl der Genehmigungen bereits viel zu hoch.

Der ÖAMTC appelliert deshalb an die Vernunft der Drohnenpiloten.

Schätzungen des Handels zufolge sind im vergangenen Jahr in den österreichischen Haushalten an die 20.000 neue Drohnen in Umlauf gelangt. Zum Vergleich: Bei der Luftfahrtbehörde Austro Control wurden allerdings nur 500 Anträge auf eine luftfahrtrechtliche Bewilligung zum Einsatz von Drohnen angemeldet. Zwei Drittel wurden genehmigt.

„Jede Drohne mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm benötigt nach dem Luftfahrtgesetz so eine Bewilligung“, erklärt der Sprecher der Austro Control, Markus Pohanka. In den jeweiligen Bescheiden ist das Flugeinsatzgebiet genau definiert. Rund um Flughäfen gibt es eine Sicherheitszone mit einem generellen Flugverbot für Drohnen. Je dichter besiedelt das Gebiet ist, in dem ein Antragsteller fliegen möchte, desto strikter sind die Auflagen. „Beim Einsatz von sehr schweren Drohnen muss sogar ein Nachweis erbracht werden, dass man in der Lage ist, das Fluggerät zu lenken“, sagt Pohanka.

Die maximale Flughöhe beträgt 150 Meter, die Drohne darf sich nicht weiter als 500 Meter vom Piloten entfernen. Außerdem muss immer Sichtkontakt bestehen. Im Falle einer Genehmigung wird jede Drohne mit einem Datenschild als Kennzeichen versehen. Verstöße gegen die Vorschriften werden mit Strafen bis zu 22.000 Euro geahndet.

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