Deutschtest als Barriere für Migranten

Deutschtest als Barriere für Migranten
Die "Integrationsvereinbarung alt" läuft aus. Niemand weiß, wie viele sie nicht erfüllen.

Sie haben keinen gesetzeskonformen Nachweis über ... Deutschkenntnisse vorgewiesen ...“. So steht es im Strafbescheid der Behörde, zugestellt an einen Zuwanderer. Ein Erlagschein für die 250 Euro Bußgeld ist beigefügt.

Heimische Behörden straften in den vergangenen zwei Jahren 794 Migranten, weil sie die Integrationsvereinbarung (IV) nicht erfüllen konnten, also den nötigen Deutschtest nicht positiv absolviert hatten. Hintergrund: Wer nach Österreich zuwandert und einen Aufenthaltstitel will, muss die IV unterzeichnen und erfüllen (siehe Zusatzbericht unten).

Die Anzahl an Strafbescheiden wird ab dem 1. Juli schlagartig ansteigen. Bis zu diesem Zeitpunkt läuft noch die alte IV, die von einer neuen, bereits vor zwei Jahren in Kraft getretenen Version ersetzt wird. Säumige riskieren Strafen und den Ablauf ihrer Aufenthaltsgenehmigung. Doch wie viele betrifft das? Mehrere Hundert? Mehrere Tausend?

Keine Zahlen

Selbst die Behörden sind ratlos, wie ein KURIER-Rundruf ergab. Die Zahl ist weder zentral im Innenministerium noch auf Ebene der Bezirksverwaltung erfasst. „Diese Form der personenbezogenen Darstellung gibt es nicht“, heißt es etwa im Innenressort.

Demnächst gilt ausschließlich die „Integrationsvereinbarung neu“. Zuwanderer haben nicht wie bisher fünf, sondern nur noch zwei Jahre Zeit, um den Deutschtest zu absolvieren und einen Aufenthaltstitel zu erlangen.

Deutschtest als Barriere für Migranten
Rudolf de Cillia, Universität Wien, Sprachwissenschaft
Dieser neuen Regelung geben Experten und Praktiker ein glattes „Nicht genügend“. Die Speerspitze der Kritiker bilden Sprachwissenschafter wie Rudolf De Cillia von der Uni Wien. Er lehnt „die Kontrolle von Zuwanderung über Sprache ab“. Vorab: „Es ist wichtig für Menschen, die sich hier niederlassen, Deutsch zu lernen“. Jedoch sei es willkürlich, dass dies nur für Drittstaatsangehörige und nicht für EU-Bürger gelte. „Zwang“, sagt er, „ist ein schlechter Lehrer“, Strafen seien daher pädagogisch sinnlos. Und er stößt sich an den Kursen, die er für nicht zielgruppenadäquat („es sitzen Intellektuelle neben Arbeitern“), teuer (1500 Euro) und zeitlich zu knapp bemessen hält. Es sei nur verschärft worden, ohne zu evaluieren.

Die Förderkriterien sind streng: Nur wer binnen 18 Monaten die IV erfüllt, erhält 750 Euro Förderung.

An der Basis kämpfen Sozialarbeiter wie Gabriele Sommer von der Caritas-Migrantenberatung für ihre Klienten gegen die Sprachhürden. „Für einige ist der Test nie zu schaffen“, sagt sie. Vor der größten Hürde stünden jene, die erst einreisen wollen und Deutschkenntnisse mitbringen müssen („Deutsch vor Einreise“). „Man spricht damit ungebildeten Menschen das Recht ab, hier sein zu können.“ Die Kurse würden überdies an der Lebensrealität vieler Migranten vorbeigehen: Es gebe weder Kinderbetreuung noch reiche die Energie aus, um nach einem Arbeitstag noch zu lernen.

Anders sehen das die Macher des Kurses, der Integrationsfonds. Katerina Wahl leitet dort das „Team Sprache“: „Ich habe selbst Migrationshintergrund. Ohne Deutsch gibt es kein Durchkommen.“ Sie verweist auf eine 2008 durchgeführte Umfrage unter Migranten, die den Kursen ein gutes Zeugnis ausgestellt hätten.

„Wir haben hier mit Leuten aus allen möglichen Bildungsschichten zu tun, auch mit Analphabeten und solchen, die lateinische Schrift nicht kennen“, erklärt der Leiter des Bildungsinstituts Germanica, Mirko Vrdoljak. In der Felberstraße im 15. Wiener Bezirk besuchen rund 200 Migranten Integrationskurse. Ein Kurs dauert acht Wochen. Jeden Tag hat jeder von ihnen mindestens drei Stunden Deutsch-Unterricht. Die Lehrenden haben meist selbst einen Migrationshintergrund und kennen die Probleme ihrer Schüler aus eigener Erfahrung.

Deutschkenntnisse sind für Migranten Pflicht, um in Österreich bleiben zu können. Und das hat einen guten Grund, meint Vrdoljak. „Ohne Sprachkenntnisse bleiben die Leute auf einem Niveau, wie die ersten Einwanderer vor 40 oder 50 Jahren“, sagt der gebürtige Kroate.

Am Ende eines Kurses muss jeder seiner Schüler eine Prüfung ablegen. „Bei der ersten Prüfung kommen bis zu 95 Prozent durch“, versichert der Leiter. „Der Rest kann den Test wiederholen.“ An Motivation dürfte es nicht fehlen. Denn je höher die absolvierte Sprachstufe, desto größer ist die Chance auf eine längere Aufenthaltsgenehmigung. Außerdem: Wird der Kurs in nur eineinhalb Jahren absolviert, übernimmt der Bund die Hälfte der Kurskosten von rund 1500 Euro.

Integrationsvereinbarung

Die IV gibt es seit 2003. Drittstaatsangehörige (außer Schlüsselarbeitskräfte) verpflichten sich, „Kenntnisse der deutschen Sprache“ zu erwerben. Fünf Jahre lang hatten Migranten bisher Zeit, den nötigen Deutschtest positiv zu absolvieren. Seit 2011 gilt eine neue, verschärfte Version, die nur noch zwei Jahre vorsieht. Am 1. Juli läuft die alte Regelung aus. Wer einen einjährigen Aufenthaltstitel will, muss das Sprachniveau A2 beherrschen, also schriftlich und mündlich Sätze bilden können. Wer einen Daueraufenthalt anstrebt, muss sich zu vertrauten Themen äußern können (Niveau B 1).

"Deutsch vor Einreise"

Mit der Fremdenrechtsnovelle 2011 trat überdies die Regelung „Deutsch vor Einreise“ in Kraft. Grundkenntnisse müssen schon in der Heimat gelernt werden.

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