Dealen in der Öffentlichkeit als Delikt

Seit Jahresbeginn muss für U-Haft die Gewerbsmäßigkeit nachgewiesen werden
Justizminister Wolfgang Brandstetter reagiert: U-Haft für Straßendealer wird bald wieder möglich sein.

Drogenhandel im öffentlichen Raum wird künftig ein eigener Tatbestand. Mit einer Reform des Strafrechts gelingt Justizminister Wolfgang Brandstetter der Drahtseilakt zwischen der ursprünglich geplanten Erleichterung für Cannabiskonsumenten und dem harten Vorgehen gegen den Suchtgifthandel auf der Straße. Am Montag erzielte Brandstetter eine Einigung mit den Justizsprechern von ÖVP und SPÖ.

"Wenn jemand an öffentlichen Orten Drogen anbietet, muss das entsprechend bestraft werden. Damit wird auch die Verhängung der U-Haft leichter möglich sein", erklärte Brandstetter gegenüber dem KURIER.

Dealen in der Öffentlichkeit als Delikt
Justizminister Brandstetter (ÖVP) stellte am Mittwoch Details zur Novelle vor
Wie berichtet, uferte die Lage zuletzt vor allem entlang des Gürtels aus. Erst am Sonntagabend wurden etwa zwei Personen bei der U6-Station Burggasse verletzt. Laut Polizei waren vier bis acht Personen in einen Raufhandel verwickelt. Die mutmaßlichen Täter – ein Nigerianer und ein Afghane – hatten zwei Personen mit einer Nagelschere verletzt. Auslöser soll ein Streit um Drogen gewesen sein.

Seit Jahresbeginn können Dealer erst in U-Haft genommen werden, wenn ihnen die Polizei dreimaligen Verkauf von Suchtmitteln nachweisen kann. Nur so kann die erforderliche Gewerbsmäßigkeit bewiesen werden. Die Strafrechtsreform erschwert aber die Arbeit der Polizei. Bereits im vergangenen April hatte die Gewerkschaft deswegen Alarm geschlagen, auch intern wurde vor Problemen bereits im Frühjahr massiv gewarnt, wie hohe Beamte dem KURIER bestätigten. Dennoch wurde das Gesetz im Vorjahr beschlossen.

Einigung

Die bereits seit Tagen laufenden Gespräche zwischen Innen- und Justizressort über eine Reparatur waren jetzt erfolgreich. "Ich freue mich über den nun erzielten Konsens und gehe davon aus, dass diese Verschärfung so rasch wie möglich parlamentarisch umgesetzt und jedenfalls im nächsten Justizausschuss behandelt werden kann", so Brandstetter. "Man darf aber über die jetzt aus Präventionsgründen erforderliche Verschärfung der Strafdrohung hinaus nicht verkennen, dass es sich hier um ein tiefer liegendes, nicht nur strafrechtliches Problem handelt. Es braucht daher auch Maßnahmen im sozialen und integrationspolitischen Bereich."

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