Dackel erschlagen: Bedingte Haft

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Zwei Burschen im Alter von 16 und 18 Jahren hatten den Hund zu Tode gequält. Sie zeigten sich geständig.

Zwei Burschen im Alter von 16 und 18 Jahren mussten sich am Mittwoch wegen Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Weiz verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, im März den Rauhaardackel eines 75-jährigen Oststeirers gequält und erschlagen zu haben. Das Urteil: Drei bzw. zwei Monate bedingte Haft und die Inanspruchnahme einer Psychotherapie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Burschen geständig

Die beiden Jugendlichen hatten die 17-jährige Enkelin des Hundebesitzers in einer Disco kennengelernt, und diese hatte ihnen - ohne Wissen der Großeltern - Nachtquartier angeboten. Am nächsten Morgen war "Trux" verschwunden. Zwei Tage später wurde der zweieinhalbjährige Dackel tot in einem Straßengraben gefunden. Erst zwei Monate später erfuhr der 75-jährige Besitzer, dass "Trux" nicht bei einem Unfall, sondern durch die Gäste seiner Enkeltochter den Tod gefunden haben dürfte. Die Burschen zeigten sich geständig, das Tier getreten und mit dem Holzgriff eines Handbeils geschlagen zu haben. Um ihre Tat als Unfall zu tarnen, legten sie den Kadaver im Straßengraben ab.

Bei der Verhandlung wurde die Öffentlichkeit wegen der Involvierung Jugendlicher ausgeschlossen. In der Urteilsbegründung meinte Richter Harald Friedrich, auch wenn die beiden Reue gezeigt hätten, dürfe nicht darüber hinweggegangen werden, dass die Tat ein "gewisses Maß an Grausamkeit und fehlendes Mitgefühl" zeige. Um einer "beginnenden Aggressionstendenz" entgegenzutreten, sei die bedingte Haft verhängt worden sowie die Auflage, einer psychotherapeutischen Behandlung erteilt worden - "damit nicht in einigen Jahren statt eines Hundes ein Mensch zum Opfer wird."

Zivilrechtsweg

Der 75-jährige Hundebesitzer ließ offen, ob er noch auf dem Zivilrechtsweg Schadenersatz fordern wird. Er hat seit zwei Wochen einen neuen Hund, wieder einen Rauhaardackel, namens "Bautz".

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