Bußgelder verschwanden auf Polizeiinspektion

Bußgelder verschwanden auf Polizeiinspektion
Der Polizei fehlen die vorgeschriebenen Stahlschränke zur Aufbewahrung der Strafgelder.

Die heimische Polizei hat jedes Jahr ein beträchtliches Vermögen zu verwalten. 2014 wurden in Österreich mehr als 100 Millionen Euro an Organmandaten eingenommen. Damit das Geld auch dort landet, wo es hingehört, ist der genaue Umgang mit Bußgeldern in der sogenannten Bundeshaushaltsverordnung geregelt. Es ist vorgeschrieben, das Bargeld in versperrbaren, einbruchs- und feuersicheren Kassenbehältern wie Panzerschränken, Stahlschränken oder Safes mit einem Schlüssel oder einem Ziffernschloss zu verwahren.

In der Praxis sieht das jedoch anders aus, denn in den meisten Fällen verfügen gerade kleinere Dienststellen am Land nicht über so einen Panzerschrank. "Die herkömmliche Aufbewahrungsmethode ist sicher die klassische Handkassa in der Schublade", sagt ein Personal- vertreter des nö. Landespolizeikommandos.

Wie sorglos bei der Polizei manchmal mit den Bargeld umgegangen wird, zeigt nun der Fall eines Postenkommandanten. Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung und die Korruptions-Staatsanwaltschaft ermittelten gegen den Polizisten eines Stadtpolizeikommandos, weil von seiner Dienststelle knapp tausend Euro Bußgeld spurlos verschwunden sind – aus einer unversperrten Handkassa, die sich in einer ebenfalls unversperrten Lade befand. Damit hatten sogar die Reinigungskräfte Zugang zu dem Geld.

Wer den Betrag gestohlen hatte, kann nicht mehr geklärt werden. Dafür wurde der Kommandant von der Disziplinarbehörde für den "schlampigen Umgang" mit Organmandaten zur Rechenschaft gezogen. Er wurde zu 1300 Euro Geldstrafe verdonnert.

"Solche Fälle von Missbrauch werden sich niemals ganz verhindern lassen. Es ist aber jede Dienststelle selbst verantwortlich, dass die entsprechenden Schränke vorhanden sind", erklärt der Sprecher des nö. Landespolizeidirektion, Oberst Markus Haindl. Um das Risiko von Diebstählen möglichst gering zu halten, muss jedes ausgestellte Organmandat vor Dienstende in ein EDV-System eingetragen werden. Mehr als 3000 Euro dürfen nicht auf der Dienststelle aufbewahrt werden.

Sozialhilfe

Laut dem zuständigen Referatsleiter im Innenministerium, Brigadier Günter Dorrer, wurden 2014 österreichweit 2.913.769 Organmandate ausgestellt. In der Regel gehen 80 Prozent der Bußgelder an den Straßenerhalter, der Rest ans Innenministerium. Bei Strafen nach dem Kraftfahrzeuggesetz, beispielsweise für fehlenden Erste-Hilfe-Boxen, geht der gesamte Betrag an die Sozialhilfe des jeweiligen Bundeslandes.

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