Bootslizenzen: Eigner wollen Gerichte anrufen

Der freie Handel mit Bootslizenzen ist in Kärnten nicht mehr möglich
Neue Schifffahrtsverordnung enthält schwammige Weitergabeklauseln

Die Wogen im Streit um die begehrten Kärntner Motorboot- Lizenzen schienen geglättet. Da die neue Schifffahrtsverordnung die Weitergabe von bestehenden Bewilligungen allerdings äußerst schwammig regelt, kündigen Bootsbesitzer- und Händler nun den Gang zum Verwaltungsgerichtshof an.

Seit 4. August ist in Kärnten der freie Handel mit Lizenzen für Motor- und Elektroboote nicht mehr möglich. Weil bisher nach dem Bestbieter-Prinzip für den "Schein" und das Boot bis zu 350.000 Euro den Besitzer gewechselt hatten und künftig das Land über die frei werdenden Lizenzen verfügt, hatten die "Kapitäne" schon im Vorfeld einen Eingriff in ihr Eigentumsrecht geortet und den Gang zum Höchstgericht angekündigt. Weitreichende Ausnahmen bei der Weitergabe (Die Möglichkeit des Vererbens und Schenkens, des Einbringens und der Übergabe mittels einer Stiftung oder GmbH, sowie Außnahmeregelungen im gewerblichen Bereich) wurden versprochen, finden sich jedoch in der Verordnung nicht wieder.

Anstatt die Klauseln zur Lizenz-Weitergabe aufzulisten , wurde die Formulierung "vorbehaltlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sowie Beachtung sachlicher Kriterien, insbesondere der Rechtsnachfolge in die Verfügungsberechtigung über Fahrzeuge" gewählt. "Unsere Anwälte haben sich diese Textpassage angesehen – da kann man alles hineininterpretieren. Ausnahmebestimmungen werden sich letztlich nur über verwaltungsgerichtliche Urteile klären werden lassen", kündigt Wolfgang Schmalzl eine rechtliche Prüfung der Schifffahrtsverordnung an. Der Präsident des Motoryachtklubs Kärnten spricht für private und gewerbliche Bootseigner, Händler und Werftbesitzer.

Albert Kreiner, Leiter der zuständigen Abteilung 7 des Landes, sagt, dass man "die konkreten Ausnahmen aus logistischen Gründen nicht in die Verordnung aufgenommen" habe. Sie seien "zu detailliert" gewesen. Man würde sie aber auf der Homepage des Landes veröffentlichen. Und: "Man kann sich darauf verlassen, dass sie im Vollzug Gültigkeit haben."

Digitales Wettrennen

Was die Möglichkeit eines Lizenz-Erwerbs betrifft, beweist Kärnten jedenfalls Erfindungsreichtum: Ab 3. Oktober, punkt 14 Uhr, kann man auf der Homepage des Landes (www.ktn.gv.at) um freie Zulassungen rittern. Wer rasch klickt, ist beim digitalen Wettrennen auf der Warteliste vorne gereiht. Das Land erwartet rund 500 Bewerber. Als der freie Handel mit Lizenzen noch gestattet war, wurden im Schnitt vier pro Jahr frei. Diese Zahl dürfte nun sinken.

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