Klagenfurter zu 18 Jahren verurteilt

APA12534660-2 - 30042013 - KLAGENFURT - ÖSTERREICH: ZU APA 0100 CI - Der angeklagte 43-jährige Kärntner, der im Dezember des Vorjahres seine Frau vor einem Kindergarten vorsätzlich mit 22 Messerstichen getötet haben soll, am Dienstag, 30. April 2013, vor Prozessbeginn im Landesgericht Klagenfurt. APA-FOTO: GERT EGGENBERGER
Mann soll Gattin mit 22 Stichen getötet haben. Das Gericht verhängte 18 Jahre Gefängnis.

Er sei traurig gewesen und habe die ganze Nacht geweint. Wieder einmal. Seine Frau hatte ihn verlassen, war mit Sohn, 6, und Tochter, 11, ins Frauenhaus geflüchtet. Wieder einmal. Er habe nicht mitbekommen, dass die „liebevolle, harmonische Beziehung“ schwer belastet war.

Dann lag seine Frau am 6. Dezember vergangenen Jahres in einer Blutlache vor dem Kindergarten des gemeinsamen Sohnes in Klagenfurt. Der Lkw-Fahrer Harald P., 43, soll sie mit 22 Hieben mit einem Fleischermesser niedergestochen haben. „Overkill“ nannte es der Gutachter. Angela P., 43, hatte keine Chance: zu viele Organe verletzt, zu viel Blut verloren. „Das weiß ich nicht mehr“, versicherte der Mann am Dienstag vor den Geschworenen am Klagenfurter Landesgericht. „Aber ich wollte sie nicht umbringen.“

Eigentlich hätte er sich mit dem Fleischermesser die Pulsadern aufschneiden wollen. Dann habe er aber doch lieber noch einmal mit seiner Frau reden wollen. Also suchte der 43-Jährige die Begegnung vor dem Kindergarten. Denn dorthin musste sie kommen, den Buben abholen. „Und dann hat sie mich ganz kalt und abschätzig angeschaut.“ Da habe es „Klick“ gemacht. An die Tat könne er sich nicht mehr erinnern. Er habe erst wieder wahrgenommen, dass ein Zeuge auf ihm kniete und ihn am Boden niederhielt.

Alles habe er seiner gleichaltrigen Partnerin geboten: für eine Schönheits-OP (Brustvergrößerung) einen Kredit aufgenommen. Nach Klagenfurt seien übersiedelt, damit sie näher bei ihrer Freundin sein kann.

Im Tagebuch des Opfers wurde die Beziehung anders geschildert: Aggressionen, Kontrollzwang und ein Neustart nach einer Paartherapie. Der Verteidiger des Angeklagten betonte, es sei Totschlag, also eine Tat im Affekt, gewesen. Ein Psychiater attestierte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit. Die Geschworenen entschieden auf Mord, das Gericht verhängte 18 Jahre Gefängnis, nicht rechtskräftig.

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