Baby zu Tode misshandelt: Kärntner vor Gericht

Symbolbild
Mädchen starb nach Atemstillstand. 23-jähriger Angeklagter bekannte sich nicht schuldig.

Unter großem Medieninteresse hat am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gegen einen 23 Jahre alten Kärntner begonnen, der seine zwei Monate alte Tochter zur Tode misshandelt haben soll. Das Mädchen hatte nach Quetschungen und Schütteln im März dieses Jahres einen Atemstillstand erlitten und starb. Der Mann bekannte sich nicht schuldig.

Staatsanwältin Sandra Agnoli erklärte, der Angeklagte habe dem Kind immer wieder schwere Verletzungen zugefügt. Bei der Obduktion habe man neben der Todesursache, einem Hirnödem, hervorgerufen durch massives Schütteln, auch ältere Rippen-Serienfrakturen gefunden, sagte Agnoli. Der Mann habe immer Aggressionstendenzen und "aus nichtigen Gründen überzogene Reaktionen" gezeigt. Der Säugling habe sich wegen eines Darmproblems wiederholt in ärztlicher Behandlung befunden und sei laut Angabe der Eltern ein "Schreibaby" gewesen, schilderte die Staatsanwältin.

Fehlende Impulskontrolle

Der Angeklagte habe in seinen Einvernahmen immer wieder neue Varianten der Vorgänge des 13. März präsentiert, führte die Staatsanwältin aus. Unter anderem habe er auch die Kindesmutter beschuldigt, das Kind immer wieder heftig geschüttelt zu haben. Agnoli geht nicht davon aus, dass der Angeklagte seine kleine Tochter habe töten wollen, aber er habe in Kauf genommen, dass das Kind schwere Verletzungen erleide und letztendlich auch zu Tode komme. Der Gerichtspsychiater attestierte dem Angeklagten laut Agnoli eine intellektuelle Minderbegabung und damit verbunden eine fehlende Impulskontrolle.

Aussage der Mutter nur auf Video

Verteidiger Philipp Tschernitz erklärte, er sei etwas betrübt, dass die Mutter nicht ebenfalls auf der Anklagebank sitze. Wenn sie so unschuldig sei, wie die Staatsanwältin geschildert habe, hätte sie sich ja persönlich verantworten können. Ihre Aussage werde aber nur als Video vorgespielt. Es könne durchaus ein, dass der Mann aus vorauseilendem Gehorsam gegenüber seiner älteren, dominanten Lebensgefährtin diese in Schutz habe nehmen wollen.

Die für zwei Tage anberaumte Verhandlung wurde am Vormittag mit der Einvernahme des Angeklagten fortgesetzt.

Kommentare